Anträge u. Anfragen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
fast jeder von uns erinnert sich an einen Menschen, der ihm etwas fürs Leben mitgegeben hat. An den Meister, der gezeigt hat, was saubere Arbeit bedeutet. An die Nachbarin, die erklärt hat, worauf man beim ersten Mietvertrag achten muss. An den Onkel, der vom ersten Lehrjahr erzählt hat. Solche Begegnungen haben oft mehr geprägt als manche Unterrichtsstunde – viele von uns wissen das erst heute zu schätzen.
Nicht jedes Kind hat solche Menschen an seiner Seite. Genau hier setzt dieser Antrag an.
Seit dem 20. August 2026 steht dafür ein Weg offen: Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Programm „Fit for Life“ nach einer erfolgreichen Pilotphase im Regierungsbezirk Münster für das ganze Land geöffnet. Schulen, Unternehmen und Vereine können sich seitdem landesweit vernetzen. Schulministerin Dorothee Feller: „Wir laden nun alle Schulen in Nordrhein-Westfalen und engagierte Menschen aus allen Bereichen unserer Gesellschaft ein, Teil dieses Netzwerks zu werden.“
Praktisch funktioniert das über die Plattform der gemeinnützigen Initiative LifeTeachUs: Schulen registrieren sich kostenlos und fragen passende Fachleute für einzelne Unterrichtsstunden oder Projekttage an. Menschen aus der Praxis melden sich als sogenannte „LifeTeacher“ an, durchlaufen eine Schulung, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterzeichnen eine Selbstverpflichtung zu Kinderschutz und demokratischen Grundwerten. Erst danach werden sie an Schulen vermittelt. Landesweit sind bereits rund 5.400 Fachleute und rund 200 Schulen dabei. Die Themen reichen von Geld und Verträgen über Bewerbung und Ausbildung bis zu Gesundheit, Kommunikation und der schlichten Frage: Wie läuft das eigentlich im echten Berufsleben?
Diese Einladung des Landes gilt seit dieser Woche auch für Wegberg. Wir sollten sie annehmen – und zwar früh.
Denn in Wegberg leben genau die Menschen, um die es geht: der Dachdeckermeister, der Landwirt, der Krankenpfleger, die Ärztin, die Bankkauffrau, der Erzieher, die Polizistin, die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehr – und die Auszubildende, die den Sprung von der Schule in den Beruf gerade selbst geschafft hat. Ihr Wissen ist da. Es fehlt bisher nur der Weg ins Klassenzimmer.
Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet das Orientierung. Viele junge Menschen verlassen die Schule mit guten Noten, aber ohne Vorstellung davon, welcher Beruf zu ihnen passt. Eine einzige Stunde mit einem Menschen, der von seiner Arbeit erzählt und ehrlich Auskunft gibt, kann genau der Anstoß sein, der bisher gefehlt hat.
Für die Erwachsenen bedeutet es die Möglichkeit, etwas zurückzugeben – ohne Ausschuss, ohne Sitzung, ohne langfristige Verpflichtung. Eine Stunde fürs Leben – mehr braucht es nicht, um bei einem jungen Menschen etwas auszulösen.
Und für Wegberg bedeutet es, dass zwei Seiten zusammenfinden, die sich bisher zu selten begegnen: Unsere Betriebe suchen dringend Auszubildende. Unsere Jugendlichen suchen Orientierung. Wenn beide sich im Klassenzimmer treffen, gewinnen alle – die jungen Menschen, die Betriebe und der Zusammenhalt in unserer Stadt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen:
Begründung:
Der Stadt entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten. Nach Angaben des Schulministeriums (Pressemitteilung vom 20. August 2026) ist die Teilnahme für Schulen freiwillig und kostenlos; die LifeTeacher sind ehrenamtlich tätig. Wegberg muss also weder ein eigenes Förderprogramm auflegen noch zusätzliches Personal einstellen. Die Aufgabe der Stadt ist eine andere – und eine, die sie gut kann: informieren, ansprechen, zusammenbringen.
Eine Abgrenzung ist uns dabei wichtig: Das Programm ergänzt den Unterricht, es ersetzt keine Lehrkräfte. Über das Ob und Wie entscheiden allein die Schulen.
Uns geht es nicht um ein Programm auf dem Papier, sondern um Menschen: um die Erfahrung, die in Wegberger Werkstätten, Praxen, Ställen, Büros und Einsatzfahrzeugen steckt, und um junge Menschen, die davon profitieren können.
Mehr Wissen fürs echte Leben – von Wegbergern für Wegberger Schülerinnen und Schüler. Wegberg macht Schule.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, einen digitalen Rattenmelder als anmeldefreie Online Meldung auf der Homepage der Stadt Wegberg zu integrieren.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im städtischen Serviceportal (service.wegberg.de) unter den Online-Dienstleistungen – ergänzend zum bestehenden „Mängelmelder“ – einen eigenen Dienst „Rattenmelder“ einzurichten, über den Bürgerinnen und Bürger Rattensichtungen unkompliziert online melden können.
2. Der „Rattenmelder“ soll ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung (insbesondere ohne BundID-Konto) und auch mobil per Smartphone nutzbar sein, um die Hürde für eine Meldung so gering wie möglich zu halten.
3. Die Meldemaske soll strukturierte Angaben ermöglichen, insbesondere: eine möglichst genaue Ortsangabe der Sichtung (z. B. betroffener Kanaldeckel oder konkrete Stelle, idealerweise über eine Standort-/Kartenfunktion), den Zeitpunkt der Beobachtung sowie – optional – ein Foto und ein Freitextfeld.
4. Die eingehenden Meldungen sollen möglichst medienbruchfrei und automatisiert unmittelbar an den von der Stadt beauftragten Schädlingsbekämpfer weitergeleitet werden, sodass dieser sie ohne manuelle Zwischenbearbeitung im Rathaus als Arbeitsliste abarbeiten kann.
5. Über den neuen „Rattenmelder“ wird aktiv und gut sichtbar informiert – unter anderem über die Internetseite der Stadt, die Social-Media-Kanäle und die örtliche Bürgerinformation.
6. Die Verwaltung berichtet dem zuständigen Ausschuss über die Umsetzung sowie über etwaige Kosten und den zeitlichen Rahmen.
Begründung
In verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets kommt es vermehrt zu Rattensichtungen. Ratten sind nicht nur ein Ärgernis, sondern können Krankheiten übertragen und Schäden an der Kanalisation und an Gebäuden verursachen. Ein wirksames Vorgehen setzt voraus, dass der Stadt die konkreten Befallstellen bekannt sind.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft: Eine befallsunabhängige, vorbeugende Dauerbeköderung mit Rodentiziden ist seit 2021 grundsätzlich nicht mehr zulässig und wurde zwischenzeitlich weiter eingeschränkt. Gift darf nur noch bei einem konkret festgestellten Befall gezielt ausgebracht werden. Gerade weil eine flächendeckende Vorbeugung damit entfällt, droht sich das Rattenproblem ohne verlässliche Meldungen spürbar zu verschärfen. Die zeitnahe Meldung konkreter Sichtungen ist deshalb rechtlich wie praktisch die entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Stadt überhaupt handeln kann.
Die Stadt lässt gemeldete Befallstellen bereits durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer bearbeiten, der regelmäßig (derzeit wöchentlich) ausrückt und die gemeldeten Stellen abarbeitet. Ausgangspunkt jeder Maßnahme ist also die konkrete Meldung. Die zuständige Fachstelle bittet dabei ausdrücklich um möglichst genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Beobachtung.
Bislang setzt eine Meldung im Wesentlichen den telefonischen Kontakt zur Verwaltung voraus – und das nur während der Dienstzeiten. Diese Hürde führt dazu, dass viele Sichtungen gar nicht gemeldet werden. Ein eigener, ohne Anmeldung nutzbarer „Rattenmelder“ senkt diese Hürde spürbar: Wer eine Ratte sieht, kann die Beobachtung mit wenigen Klicks direkt vor Ort per Smartphone melden – rund um die Uhr, ohne Anruf und ohne vorherige Registrierung. Je mehr konkrete Meldungen mit genauer Orts- und Zeitangabe eingehen, desto gezielter und schneller kann der Schädlingsbekämpfer eingesetzt werden und desto besser lässt sich das Problem trotz der rechtlichen Einschränkungen in den Griff bekommen.
Der Vorschlag zahlt zugleich unmittelbar auf die Digitalisierungsstrategie der Stadt ein und ist wirtschaftlich sinnvoll. Werden die Meldungen medienbruchfrei und automatisiert direkt an den beauftragten Schädlingsbekämpfer weitergeleitet, entfällt die manuelle Erfassung und Weitergabe im Rathaus weitgehend. Das spart Arbeitszeit und damit Personalkosten und setzt vorhandene Personalkapazitäten für andere Aufgaben frei. Ein einmal eingerichteter, weitgehend automatisierter Meldeweg entlastet die Verwaltung dauerhaft.
Mit vergleichsweise geringem Aufwand kann die Stadt so die Bürgerbeteiligung stärken, die Datengrundlage für eine gezielte Bekämpfung verbessern, Personal- und Verwaltungskosten senken und einen konkreten, für die Bürgerinnen und Bürger sichtbaren Beitrag zur Digitalisierung leisten.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Prüfung über die Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Beprobung von Baugebieten und PFAS Verdachtsflächen zu identifizieren und zu beantragen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die CDU-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen:
Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Wegberg geht die in mehreren Neubaugebieten festgestellten PFAS-Belastungen aktiv an, mit dem Ziel, in den Neubaugebieten Altlastverdachtsflächen zu vermeiden. Hierfür bemüht sie sich, die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen zu erschließen (Bodenschutz- und Altlastenförderung, Fördersatz 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend mit der Bezirksregierung Köln (Dezernat 52) zu klären, ob für die erneute Beprobung und Erkundung aller Neubaugebiete eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden kann – mit dem Ziel, dass die Untersuchungen ohne Verlust der Förderfähigkeit sofort beginnen können und keine zeitliche Verzögerung entsteht.
3. Um den Zugang zur Landesförderung zu eröffnen, meldet die Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen fristgerecht zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste der Bezirksregierung an. Die Aufnahme in die Dringlichkeitsliste ist Voraussetzung für die Förderung – sowohl der Untersuchungen als auch einer etwaigen späteren Sanierung.
4. Die Verwaltung prüft, ob auch die bereits durchgeführten Beprobungen in die Förderung einbezogen werden können.
5. Auf Grundlage der Beprobungsergebnisse prüft die Verwaltung, ob in einzelnen Neubaugebieten eine Sanierung (z. B. Bodenaustausch) als förderfähige Maßnahme der Gefahrenabwehr in Betracht kommt.
6. Die Verwaltung prüft die Einbindung des AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung – als fachlichen Beratungs- und möglichen Mitfinanzierungspartner, insbesondere für den Fall einer erforderlichen Sanierung.
7. Die Verwaltung legt dem zuständigen Ausschuss zeitnah einen Sachstandsbericht sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht einschließlich des städtischen Eigenanteils vor.
Begründung
In mehreren Neubaugebieten der Stadt wurden erhöhte PFAS-Gehalte festgestellt; alle betroffenen Neubaugebiete befinden sich derzeit auf demselben Sachstand und müssen erneut beprobt werden. Ausschlaggebend ist, dass in den Neubaugebieten Altlastverdachtsflächen unbedingt vermieden werden müssen – ein solcher Status würde die Vermarktung der Grundstücke erheblich erschweren und wäre den künftigen Eigentümerinnen und Eigentümern nicht zuzumuten. Die erneute Beprobung ist hierfür der notwendige Schritt und ohnehin unausweichlich; die entsprechenden Kosten entstehen für die Stadt also in jedem Fall. Werden sie mit Fördermitteln kombiniert, kann der städtische Haushalt im Ergebnis entlastet werden.
Die CDU-Fraktion stellt fest, dass die Stadt dieses Thema offensiv und verantwortungsbewusst angeht. Dieses Vorgehen lässt sich optimieren, indem die Stadt sich zugleich um Fördermittel des Landes bemüht – zum Vorteil des städtischen Haushalts und damit der Bürgerinnen und Bürger.
Konkret geht es um die Landesförderung nach den „Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Programm – finanziert aus Landesmitteln und teilweise mit EU-Mitteln (EFRE/JTF) – können Kommunen für die Erkundung, Gefährdungsabschätzung und Untersuchung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen einen Zuschuss von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 52). Ergänzend kommt der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung als landesweit für PFAS zuständige Stelle für fachliche Beratung und eine mögliche Mitfinanzierung in Betracht.
Diese Förderung ist eine Chance, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht: Es handelt sich um ein Antragsverfahren, über das die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet; ein Antrag kann auch abgelehnt werden. Die Anträge werden landesweit nach Dringlichkeit – also nach dem Grad der Umweltgefährdung – in einer sogenannten Dringlichkeitsliste eingeordnet; die Aufnahme in diese Liste ist Voraussetzung für die Förderung. Ein PFAS-Fall, der eine sensible Wohnnutzung betrifft, dürfte dabei mit hoher Dringlichkeit eingestuft werden. Gesichert ist die Förderung damit nicht – die Stadt sollte sich aber aktiv und frühzeitig darum bemühen, weil die Aussichten gut stehen und der mögliche Vorteil für den Haushalt erheblich ist.
Dabei ist zwischen zwei Schritten zu unterscheiden. Die Förderung der Beprobung und Gefährdungsabschätzung ist vergleichsweise aussichtsreich, weil sie unmittelbar der Ermittlung einer möglichen Gefahr dient. Die Aussichten auf eine Förderung einer späteren Sanierung (etwa eines Bodenaustauschs) sind demgegenüber geringer, weil diese an engere Voraussetzungen geknüpft ist: Gefördert wird nur die Abwehr einer tatsächlich festgestellten Gefahr, nicht die Aufbereitung von Bauland. Grundsätzlich förderfähig ist aber auch dieser Schritt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Das Vorgehen ist unabhängig vom Ergebnis der Beprobung sinnvoll. Zeigen die Untersuchungen erhöhte Werte, die die maßgeblichen Grenzwerte für eine Wohnnutzung überschreiten, besteht eine tatsächliche Gefahr; in diesem Fall würde die Belastung beseitigt – etwa durch einen Bodenaustausch –, und die Stadt hätte die Chance, sich auch hierfür um Fördermittel zu bemühen. Liegen die Werte hingegen darunter, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, weil dann keine Gefahr besteht; in diesem Fall ist die Angelegenheit für das betroffene Gebiet bereits mit der Beprobung geklärt. Unterm Strich verbleiben damit in beiden Fällen keine Altlastverdachtsflächen in den Neubaugebieten – entweder, weil der Verdacht ausgeräumt wird, oder, weil die Belastung saniert wird. Die erneute Beprobung ist dafür in jedem Fall der notwendige erste Schritt, und die Aufnahme in die Dringlichkeitsliste hält den Förderweg für beide Möglichkeiten offen.
Entscheidend ist, dass dabei keine Zeit verloren geht. Mit einer Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann die Beprobung sofort beginnen, ohne dass die Förderfähigkeit verloren geht. Diese Klärung soll die Verwaltung vorrangig und umgehend mit der Bezirksregierung herbeiführen; parallel ist die fristgerechte Anmeldung zur Dringlichkeitsliste vorzunehmen. So wird sofort untersucht und zugleich der Förderweg eröffnet.
Da die Ergebnisse der Untersuchungen noch offen sind, versteht sich dieser Antrag ausdrücklich als Prüf- und Handlungsauftrag: Die Verwaltung soll die erforderlichen Schritte einleiten, sich um die Förderung bemühen und dem zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse berichten. Mit diesem proaktiven Vorgehen – das Problem anpacken und sich zugleich um Fördermittel bemühen – handelt die Stadt Wegberg im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger und ihres Haushalts. Die CDU-Fraktion bittet um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Fördermittelfähigkeit für den Ausbau der Bahnhofstraße zu sichern.
Vorbemerkung
Die Verwaltung hat für die Bahnhofstraße eine Machbarkeitsstudie beauftragt und ein Konzept für den grundhaften Umbau erarbeitet. Dieser Antrag stellt weder die Notwendigkeit der Maßnahme noch die konzeptionelle Arbeit der Verwaltung in Frage und zielt ausdrücklich nicht auf das Ob oder das Wie der baulichen Umsetzung.
Gegenstand des Antrags ist ausschließlich die förderrechtliche Absicherung des Vorhabens. Die Zuwendungsfähigkeit einer Straßenbaumaßnahme entscheidet sich weitgehend an Festlegungen, die bereits im Stadium der Machbarkeitsstudie und der anschließenden Entwurfsplanung getroffen werden. Werden diese Festlegungen ohne Blick auf die Förderrichtlinien getroffen, entfällt die Zuwendungsfähigkeit ganz oder teilweise, ohne dass dies später noch korrigierbar wäre. Angesichts der Haushaltslage der Stadt Wegberg ist eine frühzeitige förderrechtliche Prüfung daher geboten.
Antrag
Der Rat möge beschließen:
1. Darstellung der Förderkulisse
Die Verwaltung stellt dem zuständigen Ausschuss gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie eine Förderkulisse vor. Darzustellen sind: Förderweg, Fördersatz, Anmeldefrist, Bewilligungsstelle, die zuwendungsfähigen und die nicht zuwendungsfähigen Kostenanteile sowie der voraussichtlich verbleibende städtische Eigenanteil.
2. Klärung der Programmzuordnung
Die Verwaltung klärt mit dem Dezernat 25 der Bezirksregierung Köln verbindlich, über welchen Förderweg die Geh- und Radverkehrsanteile abzuwickeln sind. Hintergrund: Rad- und Gehwege an verkehrswichtigen Straßen sind aus Mitteln der Nahmobilität nur dann förderfähig, wenn sie nicht bereits im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind. Da die Bahnhofstraße eine verkehrswichtige Straße ist, ist von einer vorrangigen Zuordnung zum kommunalen Straßenbau auszugehen. Eine fehlerhafte Zuordnung kann zur Ablehnung des Antrags oder zum Verlust von Kostenanteilen führen.
3. Fördergerechte Ausgestaltung der Planung
Bei der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie und der Entwurfsplanung sind folgende, für die Zuwendungsfähigkeit maßgebliche Punkte zu berücksichtigen:
a) Grundhafter Ausbau statt Deckensanierung. Zuwendungsfähig sind Bau, Ausbau und grundhafte Sanierung, bei der nicht nur die Deckschicht, sondern der gesamte Aufbau erneuert wird. Eine reine Deckensanierung ist nicht zuwendungsfähig. Für den gesamten Abschnitt ist daher darzustellen, in welchen Teilbereichen der vollständige Aufbau erneuert wird. Besonderes Augenmerk gilt den Bereichen, in denen der Kanal grabenlos mit Inlinern saniert wird und deshalb kein bautechnischer Zwang zum vollständigen Neuaufbau der Straße entsteht.
b) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik im Querschnitt. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist ausdrückliche Fördervoraussetzung. Der vorhandene Querschnitt umfasst Gehweg, Fahrbahn und einen auf der Fahrbahn markierten Schutzstreifen für den Radverkehr. Sofern zugunsten von Baumstandorten oder Versickerungsflächen Breiten reduziert werden sollen, ist für jede Querschnittsvariante nachzuweisen, dass die einschlägigen Regelmaße für Gehweg, Schutzstreifen und verbleibende Fahrbahn eingehalten werden. Varianten, die diese Maße unterschreiten, sind als förderrechtlich risikobehaftet zu kennzeichnen.
c) Bepflanzung als Bestandteil der Baumaßnahme. Bepflanzung sowie landschaftspflegerische Maßnahmen einschließlich der Fertigstellungspflege sind zuwendungsfähige Bauausgaben. Sie sind daher als Bestandteil der Baumaßnahme zu planen, auszuweisen und mit anzumelden und nicht als gesonderte, nicht geförderte Zusatzmaßnahme zu führen.
d) Entwässerungs- und blau-grüne Elemente anteilig ansetzen. Straßenentwässerungseinrichtungen und ihre vorhabenbedingte Erweiterung sind zuwendungsfähig; dient eine Einrichtung nicht allein der Verkehrsanlage, bemisst sich der zuwendungsfähige Anteil nach dem zurechenbaren Anteil an der Abflussmenge. Für vorgesehene Versickerungs- und Speicherelemente sind die Abflussanteile daher planerisch zu ermitteln und zu dokumentieren.
e) Saubere Kostenabgrenzung. Die Kostenberechnung ist so zu gliedern, dass zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Anteile eindeutig getrennt sind. Dies betrifft insbesondere die Kanalkosten sowie Ausgaben, die ein anderer als der Träger des Vorhabens zu tragen hat.
4. Sicherung des Förderverfahrens
• Die Anmeldung zum Programmjahr 2028 ist bis zum 31.05.2027 vorzubereiten. Planung und Genehmigungsverfahren sind so zu takten, dass zu diesem Zeitpunkt Baureife vorliegt und ein unverzüglicher Baubeginn erwartbar ist.
• Es ist sicherzustellen, dass vor Bewilligung kein förderschädlicher Maßnahmenbeginn erfolgt. Insbesondere dürfen vor Bewilligung keine der Bauausführung zuzurechnenden Bau- oder Lieferverträge geschlossen werden.
• Die Verwaltung prüft, ob für Wegberg der Zuschlag für Gebiete mit vergleichsweise schwächerer Wirtschaftsstruktur in Anspruch genommen werden kann, und weist das Ergebnis in der Förderkulisse aus.
5. Berichterstattung
Die Verwaltung berichtet dem zuständigen Ausschuss über das Ergebnis, rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist.
Begründung
Warum jetzt. Die Zuwendungsfähigkeit entscheidet sich nicht bei der Antragstellung, sondern bei der Planung. Ob der Straßenaufbau grundhaft erneuert oder nur die Decke saniert wird, ob der Querschnitt die Regelmaße einhält, ob Bepflanzung und Entwässerungselemente als Bestandteil der Baumaßnahme geplant und die Abflussanteile dokumentiert werden – all das wird jetzt festgelegt und ist später nicht mehr nachholbar. Die Machbarkeitsstudie ist deshalb der richtige und zugleich letzte sinnvolle Zeitpunkt für diese Prüfung.
Förderwege im Überblick. Die folgende Übersicht fasst die realistisch verfügbaren Wege und die jeweils zugehörigen Kostenanteile zusammen:
|
Kostenanteil |
Förderweg |
Fördersatz |
Anmeldefrist |
Hinweis |
|
Fahrbahn, Straßenkörper, Gehweg, Markierung des Schutzstreifens (grundhafter Aus-/Umbau)
|
FöRi-kom-Stra |
mind. 70%, ggf. +5 % |
31.05.2027 |
voraussicht-licher Haupt-förderweg |
|
Bepflanzung und landschaftspflegerische Maßnahmen inkl.Fertigstellungs-pflege |
Bestandteil des Bau-Moduls |
wie Träger- modul |
mit Haupt- antrag |
als Bestand- teil der Bau-maßnahme ausweisen |
|
Straßenentwässerung und blau-grüne Elemente |
anteilig im Bau-Modul |
wie Träger- modul, anteilig |
mit Haupt- antrag |
Bemessung nach zurechen-barem Abflussanteil |
|
Planungs- leistungen |
Pauschale von 10 % der zuwendungsfähigen Bau- ausgaben |
wie Träger- modul |
mit Haupt- antrag |
Beauftragung ist kein Vorhaben- beginn |
|
Rad- und Gehweganteile über die Nahmobilitäts- förderung |
FöRi-Nah |
i. d. R. 80 %, ggf. +5 % |
01.06.2027 |
nachrangig – nur soweit nicht bereits über FöRi-kom-Stra förderfähig |
Die Fördersätze werden jährlich durch das für Verkehr zuständige Ministerium festgelegt und sind vor Antragstellung zu verifizieren. Verschiebt sich die Baureife, verschiebt sich die Anmeldung entsprechend auf das Folgejahr.
Zur Programmzuordnung. Für ein Vorhaben dieser Art ist grundsätzlich sowohl eine Förderung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau als auch nach den Förderrichtlinien Nahmobilität denkbar. Die Nahmobilitätsförderung ist gegenüber der Straßenbauförderung jedoch nachrangig, soweit Rad- und Gehwege an verkehrswichtigen Straßen betroffen sind. Da die Bahnhofstraße als verkehrswichtige Straße grundhaft umgebaut wird, ist damit zu rechnen, dass Gehweg und Schutzstreifen dem Straßenbauvorhaben zugeordnet werden und dort mitgefördert werden. Eine belastbare Klärung mit der Bewilligungsstelle vor Antragstellung vermeidet Fehlanmeldungen und den Verlust von Kostenanteilen.
Zum bestehenden Querschnitt. Der vorhandene Baumbestand und der bereits vorhandene Schutzstreifen schließen eine Förderung nicht aus. Die Markierung von Schutzstreifen zählt zu den förderfähigen Maßnahmen, und gefördert werden Bau, Ausbau und grundhafte Sanierung; maßgeblich ist die Verbesserung gegenüber dem Bestand. Kritisch ist allein die Frage, ob der künftige Querschnitt bei beengten Verhältnissen die Regelmaße einhält. Da die Machbarkeitsstudie genau diese Frage untersucht, sollte die förderrechtliche Bewertung der Querschnittsvarianten Bestandteil des Ergebnisses sein.
Planungskosten und Maßnahmenbeginn. Planungsleistungen werden pauschal mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Bauausgaben anerkannt. Die Beauftragung dieser Planungsleistungen stellt keinen förderschädlichen Vorhabenbeginn dar. Die bereits laufende Machbarkeitsstudie und die weitere Planung gefährden die Förderfähigkeit daher nicht. Kritisch wird es erst mit der Vergabe von Bauleistungen.
Geprüfte, aber ausscheidende Förderwege. Zur Vollständigkeit wurden weitere Programme geprüft und scheiden aus:
• Städtebauförderung: Sie setzt ein förmlich festgelegtes Fördergebiet mit integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept voraus. Ein solches Gebiet besteht für die Bahnhofstraße nicht.
• ZunA NRW, Förderbereich 2.3 (Baumrigolen, Flächenabkopplung): Die Förderung ist auf die Abkopplung befestigter Flächen von der Mischkanalisation im vorgelagerten Einzugsgebiet einer Mischwasserbehandlungsanlage beschränkt. Im Bereich der Bahnhofstraße besteht ein Trennsystem; der Förderbereich ist damit nicht einschlägig.
• EFRE-Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ und Revier-Richtlinie „Blaue Infrastruktur“: Beide scheiden aus Fristgründen aus; ihre Antrags- beziehungsweise Mittelabruffristen sind mit einer Umsetzung ab 2028 nicht vereinbar.
Das ist kein Nachteil: Da Bepflanzung und Entwässerungselemente innerhalb der Verkehrsförderung zuwendungsfähig sind, werden sie dort mit einem höheren Fördersatz abgedeckt, als ihn die geprüften Wasser- und Klimaprogramme geboten hätten.
Kanal. Für die Kanalarbeiten besteht kein Zuschussweg. Die Inliner-Sanierung ist eine Sanierung im Bestand; Beteiligungen des Straßenbaulastträgers an den Kosten einer gemeindlichen Entwässerungseinrichtung sind in den Verkehrsförderrichtlinien ausdrücklich von der Zuwendungsfähigkeit ausgenommen. Die Kanalkosten sind daher über den Gebührenhaushalt beziehungsweise zinsgünstige Darlehen zu finanzieren und dürfen in der Förderkulisse nicht als zuschussfähig ausgewiesen werden. Umso wichtiger ist die saubere Abgrenzung der dem Straßenbau zuzurechnenden Kostenanteile.
Haushaltswirkung. Auf den weit überwiegenden Teil der Baukosten ist ein Fördersatz von mindestens 70 Prozent erreichbar. Ob diese Mittel tatsächlich abgerufen werden können und in welchem Umfang Bepflanzung und wassersensible Elemente davon erfasst werden, hängt an Weichenstellungen, die derzeit getroffen werden. Der Antrag dient dazu, diese Weichenstellungen abzusichern und den städtischen Eigenanteil so gering wie möglich zu halten.
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg Fraktion Freie Wähler Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zur sachlichen Bewertung der Parkraumbewirtschaftung in Wegberg bitten die beiden anfragestellenden Fraktionen um die zahlenbasierte Beantwortung der folgenden Fragen für die Jahre 2024 und 2025. Die Fraktionen von CDU-Wegberg und Freien Wähler Wegberg möchten mit dieser Anfrage eine Entscheidungsgrundlage schaffen, wie wir als Stadt Wegberg in Zukunft mit der Parkraumbewirtschaftung verfahren möchten. Es soll dabei transparent für Verwaltung, Politik sowie Bürgerinnen und Bürger dargestellt werden, welche Überschüsse durchschnittlich erwirtschaftet wurden, um die Parkraumbewirtschaftung als Instrument der Haushaltskonsolidierung zu überprüfen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit eröffnet werden, den Rahmen für notwendige Kompensationsmöglichkeiten zu definieren, um ggfs. eine Abschaffung der innerstädtischen Parkgebühren zu ermöglichen.
1.) Erträge
Welche jährlichen Erträge wurden aus der Parkraumbewirtschaftung erzielt (Parkgebühren Automaten/App, Bußgelder, sonstige parkbezogene Einnahmen)?
Bitte getrennt nach Ertragsarten für die Jahre 2024 und 2025 ausweisen.
An wie vielen Tagen wurde der bewirtschaftete Parkraum in den Jahren 2024 und 2025 nicht kontrolliert?
2.) Laufende Aufwendungen
Welche laufenden jährlichen internen und externen Aufwendungen sind für den Betrieb angefallen (Wartung/Unterhaltung der Parkautomaten, laufende Abschreibungen, Kosten der Bargeldlogistik, Personalaufwand (Verwaltung, Technik und Ordnungsdienst), Vollzug, Gebühren an Zahlungs- oder Appanbieter, Personal- und Kontrollkosten, IT/Software, sonstige Sachkosten)?
Bitte mit kurzer Erläuterung der Kostenarten.
3.) Betriebsergebnis
Ergeben sich aus Einnahmen und laufenden Kosten Überschüsse oder Defizite?
Falls Überschüsse erzielt wurden: in welcher Höhe je Jahr für die Jahre 2023, 2024 und 2025?
4.) Jahreslaufzeit der Parkautomaten
Wir bitten um Darstellung für die Jahre 2024 und 2025, an wie vielen Tagen im Jahr die Parkautomaten aus technischen Gründen aufgrund von Defekten, defekten Akkus, Papierstau und leerem Druckerpapier außer Betrieb waren.
5.) Investitionen
Welche Investitionen wurden im genannten Zeitraum im Bereich der Parkraumbewirtschaftung getätigt (z. B. Parkautomaten, Software, Kontrolltechnik, Beschilderung)?
Bitte mit Angabe von Jahr und Betrag.
6.) Langfristige Bewirtschaftung / Ersatzinvestitionen
Welche Ersatz- oder Erneuerungsinvestitionen sind in den nächsten Jahren erforderlich, um die Parkraumbewirtschaftung funktionsfähig zu halten, und sind hierfür Rücklagen oder Haushaltsansätze vorgesehen?
7.) Aufschlüsselung nach Parkzeiten
Wir bitten für die Jahre 2024 und 2025 um eine Aufschlüsselung nach Parkzeiten, um die durchschnittliche Parkdauer ermitteln zu können. Hierbei bitten wir um Darstellung, wie oft die Variante 15 Min., 30 Min., 1 Std. usw. gebucht wurde.
Wir bitten um eine übersichtliche, möglichst tabellarische Darstellung der Zahlen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des verlorenen Gerichtsprozesses zum Starkverschmutzerzuschlag die Verhandlungen mit der Lederfabrik Heinen aufzunehmen, um damit einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen.
Begründung:
Im November des vergangenen Jahres hat die Stadt Wegberg das Gerichtsverfahren gegen die Firma Lederfabrik Heinen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verloren. In seiner Urteilsbegründung hat das OVG die Revision nicht zugelassen.
Der Stadt Wegberg verbleibt somit ausschließlich die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen. In diesem Verfahren wäre zunächst darzulegen, aus welchen Gründen die Nichtzulassung der Revision rechtsfehlerhaft sein soll. Erst im Falle einer erfolgreichen Zulassung wäre in einem weiteren Schritt zu begründen, weshalb das Urteil des OVG Münster materiell-rechtlich oder verfahrensrechtlich fehlerhaft ist.
Nach Einschätzung der CDU-Fraktion sowie auf Grundlage weiterer juristischer Bewertungen ist bereits die Zulassung der Revision als äußerst unwahrscheinlich einzustufen. Eine anschließende erfolgreiche Anfechtung des Urteils erscheint nochmals deutlich weniger wahrscheinlich. Darüber hinaus bestünde selbst im Falle eines erneuten Verfahrens weiterhin das Risiko, dass ein neu aufgesetztes Verfahren aufgrund formaler oder inhaltlicher Mängel erneut gerichtlich beanstandet und für unwirksam erklärt wird.
Hinzu kommt, dass das beschriebene gerichtliche Vorgehen erhebliche personelle Kapazitäten der Verwaltung bindet und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Angesichts der strukturell angespannten finanziellen Situation der Stadt Wegberg sollten diese Ressourcen aus Sicht der CDU-Fraktion möglichst zielgerichtet und nachhaltig eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion im Nachgang zum Urteil des OVG Münster das Gespräch mit dem Geschäftsführer der Lederfabrik Heinen, Herrn Thomas Heinen, gesucht, um Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung auszuloten. Ziel war es, weitere Kosten für die Stadt Wegberg zu vermeiden und eine einvernehmliche sowie wirtschaftlich sinnvolle Lösung sowohl für die Stadt als auch für die Lederfabrik Heinen zu entwickeln. Die Lederfabrik Heinen ist derzeit das einzige Unternehmen im Stadtgebiet, das mit einem Starkverschmutzerzuschlag belegt ist.
In einem konstruktiven Gespräch hat Herr Heinen die zukünftige Ausrichtung seines Unternehmens erläutert und bekräftigt, dass der Standort Wegberg mit rund 70 Beschäftigten langfristig erhalten bleiben soll. Lediglich der Produktionsschritt der Gerberei wurde in ein neues Werk nach Polen verlagert. Durch den Wegfall des Gerbprozesses im Werk in Wegberg, wird nach Angaben des Unternehmens bereits seit längerem eine geringere Menge stark verschmutzten Abwassers in das städtische Kanalnetz eingeleitet. Ab dem Produktionsschritt der Lederfärbung wird die Fertigung weiterhin in Wegberg stattfinden.
Darüber hinaus hat die Firma Heinen grundsätzlich signalisiert, die Argumentation der Stadt anzuerkennen, wonach die Behandlung des betrieblichen Abwassers höhere Kosten verursacht als die Reinigung häuslichen Abwassers in der städtischen Kläranlage. Vor diesem Hintergrund hat das Unternehmen seine Bereitschaft erklärt, bei entsprechendem grundsätzlichem Interesse von Rat und Verwaltung in Verhandlungen über einen zusätzlichen, über die regulären Abwassergebühren hinausgehenden Beitrag einzutreten. Dieser Beitrag würde eine zusätzliche Einnahme für den Entwässerungsgebührenhaushalt der Stadt Wegberg darstellen.
Die Firma Heinen zieht eine kooperative und außergerichtliche Lösung einem erneuten, langwierigen Gerichtsverfahren vor, das mit erheblichen Kosten, zeitlichem Aufwand und anhaltenden Konflikten verbunden wäre.
Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion:
Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte der Rat der Stadt Wegberg die Chance auf eine außergerichtliche Einigung aktiv nutzen. Die Risiken eines erneuten gerichtlichen Vorgehens sowie einer möglichen Wiedereinführung eines Starkverschmutzerzuschlags ab dem Jahr 2027 sind erheblich, schaffen neue Unsicherheiten und erschweren langfristige Planungen. Gleichzeitig eröffnet eine einvernehmliche Lösung die Möglichkeit, finanzielle und personelle Ressourcen, die andernfalls für Gerichtsverfahren oder neue Regelungen aufgewendet werden müssten, gezielt in die Weiterentwicklung unserer Mühlenstadt zu investieren.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktionen von CDU-Wegberg, Freie Wähler Wegberg und AKTIV für Wegberg, stellen hiermit folgenden Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie die Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse wie folgt anzupassen und zu konkretisieren:
1. Geschäftsordnung; in § 1 Punkt 3: Die Einladung muss den Rats- und Ausschussmitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstag zugehen.
2. Geschäftsordnung: Gemäß § 1 Punkt 4 müssen die Beratungsunterlagen (Verwaltungsvorlagen) den Ratsmitgliedern und Ausschussmitgliedern 14 Tage vor dem Sitzungstermin zur Verfügung gestellt werden. Fehlen zu diesem Zeitpunkt Vorlagen zu bestimmten Tagesordnungspunkten, sollen diese nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.
3. Zuständigkeitsordnung: Die Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse soll so angepasst werden, dass zukünftig alle Fragen zum Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Wegberg im Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr und Verkehr (OFV) beraten werden.
Begründung:
Die Ratsmitglieder der Stadt Wegberg und die sachkundigen Bürger sind alle ehrenamtlich tätig und üben ihre Mandate in ihrer Freizeit aus. Die zu beratenden und zu treffenden Entscheidungen sind oft komplex, daher ist es wichtig, ausreichend Beratungszeit zu gewährleisten. Die antragsstellenden Fraktionen möchten daher den Rahmen für diese Beratungszeiten schaffen.
Die antragsstellenden Fraktionen sehen weiterhin die Möglichkeit, durch Dringlichkeitsentscheidungen schnellere Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall soll jedoch nach Erteilung einer Dringlichkeitsentscheidung (per E-Mail) umgehend die Fraktionsvorsitzenden mit einer Sachverhaltsbeschreibung und Begründung informiert werden.
Wie bereits in den Vorgesprächen zur Rats- und Ausschussbildung gewünscht, sollen alle dem Friedhof- und Bestattungswesen zugeordneten Themen im OFV-Ausschuss beraten und verabschiedet werden. Aufgrund der Ausschusszuschnitte und der dem Ausschuss zugeordneten Themen sehen wir diese Themen in diesem Fachausschuss am besten aufgehoben. Aus diesem Grund ist die Zuständigkeitsordnung entsprechend anzupassen.
Freundliche Grüße
Thomas Cassel Thomas Nelsbach Nicole von den Driesch
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzende
CDU Wegberg Freien Wähler Wegberg AKTIV für Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, in Abstimmung mit den Vereinen und dem Stadtsportverband die notwendigen Sanierungsbedarfe der kommunalen Sportstätten zu ermitteln und eine Förderung im Rahmen des neuen vom Bund aufgelegten Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen.
Wegberg, eine Stadt, die von ihren Vereinen geprägt ist, hat vor rund zwei Jahren in enger Zusammenarbeit mit den Vereinen und dem Stadtsportverband die Sanierungsbedarfe ihrer städtischen Sportstätten ermittelt. Gemeinsam mit den Vereinen wurden Prioritäten gesetzt und die Ergebnisse der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Diese verdeutlichten den dringenden Handlungsbedarf an fast allen Sportstätten. Die hohen Investitionskosten erschweren es jedoch, die zahlreichen Projekte ohne Fördermittel innerhalb kurzer Zeit anzugehen und den Sanierungsstau zu beseitigen.
Am 16. Oktober 2025 stellte der Bund eine erste Tranche im Förderprogramm „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 333 Millionen Euro zur Förderung der Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. Dieses Programm bietet eine 45%ige Förderung, um trotz der angespannten Haushaltssituation die notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Haushaltskapazitäten umsetzen zu können. Wir sind uns bewusst, dass wir in dieser finanziell schwierigen Situation nur sinnvolle Basislösungen erarbeiten können und die Vereine durch Eigenleistung und Eigenbeiträge einbezogen werden müssen. Aus unseren Gesprächen geht hervor, dass die Vereine bereit sind, sich einzubringen.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, die Verwaltung umgehend mit den Vereinsvertretern und dem Stadtsportverband zusammenzubringen, um die Fördermittel aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen.
Die Vereine in unserem Stadtgebiet leisten hervorragende und unverzichtbare Arbeit für unser Gemeinschaftsleben, insbesondere bei der Betreuung und sportlichen Förderung unserer Kinder. Dabei leisten hunderte Ehrenamtliche unbezahlbare Arbeit. Es ist die Aufgabe der Kommune, die Vereine bei der Pflege ihrer Sportstätten zu unterstützen und so gute Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Arbeit zu schaffen.
Das neu aufgelegte und zukünftig fortgeführte Bundesförderprogramm bietet uns die Chance, Mittel zu beantragen, um unseren Vereinen, Betreuern, Sportlern und vor allem Kindern zeitgemäße Infrastruktur zu ermöglichen.
Wir freuen uns sehr, dass die neue Bundesregierung den Handlungsbedarf in diesem Bereich erkannt hat. Mit diesem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Politik, Vereine und Verwaltung gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen, um schnellstmöglich von den nun zur Verfügung stehenden Mitteln zu profitieren.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Straßen Wegbergs – sie stellt nicht nur eine zentrale Erschließung für Anwohner dar, sondern ist zugleich eine Art Ortseingang, der Besucherinnen und Besucher in unsere Stadtmitte führt. Ihre Gestaltung ist daher nicht nur funktional, sondern auch prägend für das Stadtbild und das Lebensgefühl in Wegberg.
Im Rahmen der Bezirksbesichtigung hat sich unsere Ratsfrau Verena Jansen gemeinsam mit Frau Neudeck die örtliche Situation und die besonderen Herausforderungen dieser Straße ausführlich angeschaut. Uns ist dabei sehr deutlich geworden, wie schwierig es ist, unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorgaben ein stimmiges, qualitätsvolles und zukunftsfähiges Gesamtbild zu schaffen.
Mit Blick auf die geplante Sanierung dieser Straße beantragen wir daher, folgende Punkte in die weitere Planung und Prüfung einzubeziehen:
1. Gestaltung mit Aufenthaltsqualität und Begrünung statt Asphaltwüste
Die Straße soll keinesfalls zur reinen „Asphalttrasse“ verkommen. Es ist uns ein zentrales Anliegen, dass trotz aller verkehrlichen Anforderungen – wie Mindestbreiten für Fahrbahn, Radverkehr und Gehwege – ausreichend Raum für Begleitgrün und Bäume bleibt.
Bäume leisten einen entscheidenden Beitrag:
• Sie spenden Schatten und tragen zur Abkühlung der Straße im Sommer bei.
• Sie verbessern die Aufenthaltsqualität, erhöhen die Aufenthaltsdauer und stärken den innerstädtischen Einzelhandel.
• Sie binden Feinstaub und verbessern das Mikroklima.
• Sie schaffen Identität und laden zum Verweilen ein.
Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels muss eine moderne Straßengestaltung grün, lebenswert und zukunftsfähig sein.
2. Platzoptimierung statt Verzicht auf Grün
Uns ist bewusst, dass es insbesondere an der engsten Stelle der Straße (10,64?m) herausfordernd ist, alle Vorgaben unterzubringen. Umso wichtiger ist eine kreative Flächenoptimierung, statt vorschnell auf Begrünung zu verzichten.
Wir schlagen daher vor:
• Reduzierung der Fahrbahnbreite auf das zwingend notwendige Maß, unter Berücksichtigung von Tempo 30.
• Einsatz von Schutzstreifen für den Radverkehr anstelle baulicher Radwege.
• Einseitige oder versetzte Grünbereiche mit kleinkronigen Bäumen oder Staudenbeeten.
• Wo möglich: Geh-/Radwegkombinationen, um Flächen effizienter zu nutzen.
• Entfall oder Reduktion von Stellplätzen an kritischen Stellen, sofern vertretbar.
3. Schwammstraße prüfen
Ein zukunftsweisender Ansatz wäre die Prüfung, ob die Bahnhofstraße als „Schwammstraße“ konzipiert werden kann. Das würde bedeuten:
• Einsatz wasserdurchlässiger Beläge oder Grünrinnen zur Regenwasseraufnahme.
• Spezielle Baumsubstrate („Schwammstadt-Prinzip“) zur Versickerung und Speicherung von Regenwasser im Untergrund.
• Schutz der Baumwurzelbereiche vor Verdichtung und langfristigen Schäden am Belag.
Vorteile einer Schwammstraße:
• Vermeidung von Hitzeinseln.
• Verbesserung der Stadtökologie und Entlastung der Kanalisation.
• Beitrag zum Hochwasserschutz bei Starkregen.
• Förderung des gesunden Baumwachstums → weniger Schäden durch Wurzeldruck in Zukunft.
4. Ausgewogene Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer
Bei der Planung der Bahnhofstraße ist sicherzustellen, dass die Belange aller Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigt werden. Ziel ist ein ausgewogenes Miteinander von Fußgängern, Radfahrern, motorisiertem Verkehr und Lieferverkehr – unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit.
Insbesondere dem Radverkehr sollte dabei in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Eine zeitgemäße Straßenraumgestaltung sollte dazu beitragen, die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens zu verbessern und dabei mögliche Nutzungskonflikte im Straßenraum zu minimieren.
Die Bahnhofstraße soll so gestaltet werden, dass sie den Anforderungen eines modernen, sicheren und funktionalen Straßenraums gerecht wird – auch im Hinblick auf die Mobilitätsbedürfnisse der Zukunft.
5. Bürgerbeteiligung frühzeitig einplanen
Da die Bahnhofstraße ein Raum ist, der sehr unterschiedlich genutzt wird – von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Radfahrenden, Fußgängern und Autofahrern – wird eine Kompromisslösung notwendig sein.
Wir beantragen daher ausdrücklich:
• Frühzeitige Bürgerbeteiligung, idealerweise mit moderiertem Beteiligungsverfahren.
• Transparente Darstellung der Varianten und Entscheidungsgrundlagen.
• Berücksichtigung von lokalen Wünschen und Bedenken.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die Entscheidung von der Bevölkerung mitgetragen wird.
6. Leitprojekt für weitere Sanierungen
Die Bahnhofstraße soll nicht nur für sich stehen, sondern als Pilotprojekt für die Sanierung weiterer Straßen im Stadtgebiet dienen. Ziel ist ein einheitliches, attraktives und klimafestes Stadtbild, das sich durchzieht – mit klarem Fokus auf:
• Sicherheit,
• Sauberkeit,
• Aufenthaltsqualität,
• und ökologische Verantwortung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die Gestaltung der Bahnhofstraße so zu konzipieren, dass eine attraktive, begrünte und klimafeste Lösung entsteht,
2. die Umsetzbarkeit einer Schwammstraßenkonzeption zu prüfen,
3. verschiedene platzsparende Querschnittsvarianten mit Begrünung zu erarbeiten,
4. eine ausgewogene Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer,
5. eine Bürgerbeteiligung im Planungsprozess zu initiieren,
6. die Bahnhofstraße als Leitprojekt für ein stadtweites, zukunftsgerichtetes Straßenraumkonzept zu entwickeln.
Begründung:
Die Stadt Wegberg braucht attraktive Straßenräume, die dem Klimawandel gerecht werden, Lebensqualität bieten und zukunftsfähig sind. Die Bahnhofstraße bietet als zentrale Verbindung ins Herz der Stadt die Chance, ein starkes, positives Zeichen für moderne Stadtentwicklung zu setzen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen:
eine umfassende Machbarkeitsstudie für die Turnhalle der Schule am Grenzlandring und der Turnhalle der Erich-Kästner Grundschule zu erstellen, die folgende Punkte berücksichtigt:
1. Gegenüberstellung von Sanierung und Neubau der Turnhallen
- Gegenüberstellung der Kosten und Nutzen einer umfassenden Sanierung der Turnhallen der Schule am Grenzlandring und der Erich-Kästner-Grundschule mit den Kosten und Nutzen eines Neubaus der jeweiligen Hallen.
- Berücksichtigung der bereits grundsätzlich angekündigten umfangreichen Sanierungsmaßnahmen (Vorlage VO/0044/25) für die Turnhalle der Erich-Kästner-Grundschule.
2. Alternative Lösung: Neubau einer Zweifachhalle:
- Prüfung der Kosten und des Mehrwerts eines Neubaus einer Zweifachhalle, die beide bestehenden Turnhallen ersetzen soll, wodurch die Sanierung der alten Hallen entbehrlich wird.
3. Option zur Erweiterung der bestehenden Zweifachsporthalle:
- Entwicklung einer dritten Planungsvariante, die einen Anbau an die bereits bestehende Zweifachsporthalle berücksichtigt. Dieser Anbau soll so konzipiert sein, dass er die Funktionalität der bestehenden Zweifachhalle erweitert und die beiden alten Turnhallen vollständig ersetzen kann.
4. Darstellung der tatsächlichen Haushaltsbelastung:
- Neben der Gegenüberstellung der effektiven Kosten für Neubau und Sanierung ist eine Aufteilung der Kosten in konsumtive und investive Haushaltsmittel vorzunehmen.
- Diese Aufteilung soll die mittel- und langfristige tatsächliche Belastung des Haushalts transparent machen und als Entscheidungsgrundlage dienen.
5. Darstellung von Chancen und Risiken:
- Die Verwaltung soll darlegen, welche Chancen und Risiken ein Neubau bzw. eine Sanierung auf die mittel- und langfristige Kostenentwicklung und die Haushaltsbelastung der Stadt Wegberg haben können.
- Dabei sind potenzielle Vorteile wie Fördermöglichkeiten, Energieeffizienz und Kosteneinsparungen sowie mögliche Risiken wie unerwartete Kostensteigerungen, Bauverzögerungen oder langfristige Belastungen durch Investitionen zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Turnhalle der Schule am Grenzlandring sowie die Turnhalle der Erich-Kästner-Grundschule weisen beide erhebliche bauliche Mängel auf, die umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig machen. Die Gegenüberstellung der Kosten von Sanierung und Neubau ermöglicht eine fundierte Entscheidung über die wirtschaftlichste Lösung. Besonders der Fokus auf Energieeffizienz und Klimaschutz bietet langfristige Vorteile für die Haushaltsplanung.
Ein Neubau einer Zweifachhalle, die beide bestehenden Turnhallen ersetzt, könnte deutliche Synergien schaffen und ggfs. langfristig Kosten sparen. Durch den Verzicht auf die Sanierung der alten Turnhallen wird ein effizienterer Ressourceneinsatz ermöglicht, und die Konzentration der Nutzung auf ein modernes Gebäude reduziert die Betriebskosten erheblich.
Ein Anbau an die bereits bestehende Zweifachsporthalle bietet eine noch kostensparende Möglichkeit, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Lösung minimiert den Neubauaufwand und nutzt vorhandene Strukturen optimal aus, wodurch finanzielle und logistische Synergien entstehen. Der Anbau soll so geplant werden, dass die beiden alten Turnhallen vollständig ersetzt werden können, was weitere Sanierungskosten überflüssig macht.
Ein Abriss der Realschulsporthalle und Neubau in diesem Bereich ist hier aus unserer Sicht denkbar.
Die transparente Darstellung der Chancen und Risiken ermöglicht eine fundierte Bewertung der langfristigen Auswirkungen auf die städtischen Finanzen. Chancen wie Fördermittel, Reduzierung des Energieverbrauchs und langfristige Wirtschaftlichkeit stehen Risiken wie möglichen Bauverzögerungen oder unerwarteten Kostensteigerungen gegenüber. Die Berücksichtigung dieser Faktoren ist essenziell, um eine nachhaltige und haushaltsverträgliche Lösung zu finden.
Dieser Antrag setzt ein klares Signal für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Wegberg. Die Prüfung von Neubau- und Sanierungsoptionen bietet die einmalige Chance, nicht nur bestehende Mängel zu beheben, sondern durch nachhaltige, klimafreundliche und wirtschaftliche Lösungen langfristig Haushaltsmittel einzusparen und moderne Infrastrukturen zu schaffen. Besonders die Integration energieeffizienter Technologien und die Möglichkeit, Fördermittel zu nutzen, unterstreichen die strategische Ausrichtung auf eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Gleichzeitig relativiert sich der akute Handlungsbedarf bei der Dachsanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring. Die bisherigen Maßnahmen ermöglichen eine vorläufige Nutzung, was den notwendigen zeitlichen Spielraum schafft, um eine umfassende, durchdachte und zukunftsweisende Lösung zu erarbeiten. Mit diesem Ansatz zeigt die Stadt Weitblick und legt die Grundlage für eine langfristige, wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die aufgebaute Bilanzierungshilfe Corona und Ukraine Krise grundsätzlich über 50 Jahre abzuschreiben und sich dazu zu verpflichten, zukünftig 25% eines positiven Jahresüberschusses im Folgejahr als Sonderabschreibung zu leisten.
Begründung:
In Zeiten der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise hat das Land NRW den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die unmittelbaren Kosten dieser Sondereffekte in einer Bilanzierungshilfe zu erfassen und so die direkten Auswirkungen auf die kommunalen Bilanzen abzufedern. Von dieser Regelung haben die meisten Kommunen – darunter auch die Stadt Wegberg – Gebrauch gemacht.
In den vergangenen Jahren sind dabei rund 5,5 Millionen Euro an Bilanzierungshilfen aufgelaufen.
Diese Summe kann im Jahr 2026 entweder einmalig oder auf bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Wegberg erscheint der CDU-Fraktion eine einmalige Abschreibung derzeit nicht möglich. Gleichzeitig wird eine Abschreibung über den maximalen Zeitraum von 50 Jahren im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit als nicht fair bewertet.
Aus diesem Grund schlägt die CDU-Fraktion folgende Lösung vor:
Beschlussvorschlag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen:
1. Eine mittelfristige Finanzplanung für die Kläranlagen und die Abwassergebühren im Stadtgebiet Wegberg zu erstellen.
2. Eine Zusammenlegung der beiden Kläranlagen in Wegberg und Dalheim durch eine Verbindung der Abwassernetze zu prüfen. Dabei ist, falls notwendig, ein Neu- oder Umbau einer Kläranlage zu berücksichtigen.
3. Eine Veräußerung der Kläranlagen und des Kanalnetzes an die Wasserverbände erneut zu prüfen. Zudem soll dargestellt werden, wie die bestehenden Probleme, insbesondere die Teilung des Wegberger Stadtgebiets in zwei Verbandsgebiete, durch geeignete Maßnahmen gelöst werden können.
Begründung:
Die Abwassergebühren im Stadtgebiet Wegberg steigen seit vielen Jahren kontinuierlich und haben ein für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr akzeptables Niveau erreicht. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion bereits zu Jahresbeginn einen Antrag zur Prüfung und Aufschlüsselung der Gebühren eingereicht. Die im Rahmen dieser Prüfung vorgelegten Informationen und der Umfang der Analyse reichen den Fraktionen CDU-Wegberg und Freie Wähler Wegberg jedoch nicht aus.
Seit Jahren stehen die Verwaltung und die Politik jährlich vor einer Abwassergebührensatzung mit prozentualen Steigerungen, die im Landesvergleich ihresgleichen suchen. Seitens der Verwaltung und zuletzt auch durch die RWTH Aachen wird regelmäßig auf die geografischen Herausforderungen des Stadtgebiets sowie die Besonderheit der zwei Kläranlagen und der zahlreichen Pumpstationen verwiesen.
Die beiden beantragenden Fraktionen sehen jedoch dringenden Handlungsbedarf, langfristige Planungen und größere Projekte anzustoßen, um eine nachhaltige Senkung der Abwassergebühren zu erreichen.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität ist den Fraktionen bewusst, dass eine vollständige Bearbeitung kurzfristig nicht realistisch ist. Daher bitten wir die Verwaltung, im nächsten Fachausschuss eine Zeitplanung vorzulegen, die sicherstellt, dass die Bearbeitung der Themen bis zur Aufstellung der nächsten Abwassergebührensatzung abgeschlossen ist. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen in der Investitionsplanung für 2026 und die Folgejahre berücksichtigt werden. Falls erforderlich, sollten externe Fachberater in die Planungs- und Entwicklungsprozesse eingebunden werden.
Antrag Teil I:
Mittelfristige und langfristige Finanzplanung
Auf Grundlage der bestehenden Gebührensatzung und der langfristigen Investitionsplanung soll eine mittelfristige und langfristige Finanzplanung für die Abwassergebühren erstellt und der Politik vorgelegt werden. Ziel ist es, neben den Investitionsplanungen auch die voraussichtliche Entwicklung der Abwassergebühren transparent darzustellen, um auf dieser Grundlage fundierte Investitionsentscheidungen treffen zu können.
Antrag Teil II:
Prüfung einer Verbindung der Abwassernetze und Optimierung der Kläranlagen
In bisherigen Gutachten und Vorlagen zur Gebührenentwicklung wird regelmäßig auf die geografischen Besonderheiten der Stadt sowie die zwei Kläranlagen und zahlreichen Pumpstationen verwiesen. Auch wenn diese Begründungen zutreffen, zeigt der Vergleich mit anderen Städten – beispielsweise in bergigeren Regionen – deutlich niedrigere Gebühren.
Die Fraktionen beantragen daher:
Prüfung der vorhandenen Anlagentechnik unter Berücksichtigung folgender Punkte:
a) Beurteilung der vorhandenen Anlagentechnik an den beiden Kläranlagen und allen Pumpstationen sowie allen sonstigen technischen Nebengewerken mit der Maßgabe, ob ein Retrofit oder eine Neuanschaffung notwendig ist.
b) Beurteilung der vorhandenen Technik auf Standardisierung und Vorschläge, dies zu erreichen, z. B. gleiche Pumpentypen an verschiedenen Gewerken.
c) Beurteilung des vorhandenen Ersatzteilmanagements mit der Maßgabe, Beschaffungszeiten mit hohen Kosten zu minimieren.
d) Aufzeigen der vorhandenen Qualifikationen der Mitarbeiter und Beurteilung, welcher Mitarbeiter wie weiterqualifiziert werden sollte.
e) Energetische Optimierung der Anlagentechnik.
f) Kosten-Nutzen-Analyse der Einbindung der geplanten Großflächenphotovoltaikanlage.
• Prüfung einer Verbindung der Abwassernetze zu beiden Kläranlagen in Wegberg und Dalheim.
• Darstellung der technischen und finanziellen Anforderungen für eine gemeinsame Einleitung in eine der beiden Kläranlagen, einschließlich der notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen.
• Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Prüfung eines Neubaus einer zentralen Kläranlage auch unter Berücksichtigung einer Standortfrage vorzunehmen.
Diese Ergebnisse sollen in die unter Punkt I erstellte Investitions- und Kostenplanung einfließen. Anschließend soll ein Austausch mit der Politik erfolgen, um langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen.
Zusätzlich ist die Möglichkeit zu prüfen, den Kanal- und Abwasserbetrieb in eine eigenständige Gesellschaft auszugliedern. Diese Praxis wird in den meisten Kommunen umgesetzt und schafft maximale Transparenz in der Gebührenermittlung.
Antrag Teil III:
Prüfung der Veräußerung von Kläranlagen und Kanalnetz
Viele Kommunen haben Kläranlagen und Kanalnetze an Wasserverbände veräußert. Laut bisherigen Ausführungen der Verwaltung erschwert die Aufteilung des Stadtgebiets Wegberg in zwei Verbandsgebiete eine solche Veräußerung.
Die Fraktionen beantragen:
• Detaillierte Darstellung der Vor- und Nachteile einer Veräußerung.
• Prüfung, wie eine Veräußerung trotz der Aufteilung des Stadtgebiets in zwei Wasserverbände möglich wäre. Hierzu sollen Gespräche mit den Wasserverbänden geführt und Lösungsansätze erarbeitet werden.
Nach Abschluss der Prüfung soll ein Austausch mit der Politik erfolgen, um das weitere Vorgehen und die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen zu besprechen.
Die Entwicklung der Abwassergebühren von 4,05 EUR pro m³ Abwasser in 2022 auf 5,32 EUR pro m³ Abwasser in 2025 stellt Verwaltung, Bürgerschaft und alle im Rat vertretenen Fraktionen vor große Herausforderungen. Seit Jahren werden regelmäßig Probleme aufgezeigt, ohne dass Lösungen gefunden werden.
Die Fraktionen CDU-Wegberg und Freie Wähler Wegberg halten es für unumgänglich, endlich Maßnahmen und Möglichkeiten zu diskutieren und zu identifizieren, die langfristig zu einer tragbaren Gebührenbelastung führen. Dabei sind auch unkonventionelle Ansätze zu berücksichtigen. Eine langfristige Planung und konsequentes Handeln sind zwingend erforderlich.
Die Fraktionen hoffen auf konstruktive Gespräche und zielführende Herangehensweisen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Mühlenstadt Wegberg.
Ebenfalls bitten wir die Verwaltung, im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 sicherzustellen, dass ausreichende Mittel zur Prüfung der in diesem Antrag aufgeführten Maßnahmen auf den Weg gebracht werden.
Falls noch Änderungen oder weitere Schwerpunkte erforderlich sind, teilen Sie uns dies gerne mit. Wir stehen auch für einen regelmäßigen Austausch im Rahmen der Antragsbearbeitung zur Verfügung, um eine zielgerichtete Umsetzung weiter zu unterstützen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die zeitnahe Modernisierung der Spielplätze „Netteweg“ und „Kringskamp“ sowie zügige Vermarktung des Grundstücks „Ryther Weg“ zu veranlassen.
Begründung:
Bereits Anfang 2021 hat die CDU-Fraktion angeregt, die Spielplätze „Netteweg“ und „Kringskamp“ zeitnah zu modernisieren und das Grundstück „Ryther Weg“ als Baugrundstück zu veräußern, um die Gegenfinanzierung sicherzustellen. Das Grundstück „Ryther Weg“ war ursprünglich als Spielplatzfläche ausgewiesen, wofür ein Budget von 50.000 € vorgesehen war. Unsere Analyse aus dem Jahr 2021 zeigte jedoch, dass der Bezirk Wegberg-Harbeck bereits über drei Spielplatzflächen verfügt, eine Fokussierung auf zwei Standorte sinnvoll ist und der Pflegeaufwand dadurch reduziert werden kann.
Die Bewertung der Spielplätze im Jahr 2021:
• Spielplatz „Netteweg“ (447 m²):
Gelegen in einem Baugebiet aus den 1980er Jahren, mit Baumbestand und einer aktiven Grünpatenschaft durch die Nachbarschaft. Der Zustand ist überholungsbedürftig.
• Spielplatz „Ryther Weg“ (600 m²):
Unentwickelte Rasenfläche im Neubaugebiet, mit geschätzten Kosten von 50.000 € für eine vollständigeAnlage. Der Alternativvorschlag der Verwaltung (Vorlage VO4239/17) war die Aufgabe des Spielplatzes beim Ausbau des nahegelegenen Großflächenspielplatzes Schwalmaue/Parkanlage. Dieser wurde zwischenzeitlich saniert und attraktiver gestaltet.
• Spielplatz „Kringskamp“ (250 m²):
Zentraler Standort in einem Bereich mit dichter Bebauung, guter fußläufiger Erreichbarkeit und im Einzugsgebiet des Neubaugebietes „Wohnen an der Schwalm“. Auch hier ist eine Modernisierung dringend erforderlich, um die Attraktivität zu steigern.
Beschlusslage:
In der Ausschusssitzung vom 15.06.2021 wurde beschlossen, das Grundstück „Ryther Weg“ als Baugrundstück auszuweisen und die Erlöse für die Sanierung der Spielplätze „Netteweg“ und „Kringskamp“ zu verwenden. Der Stadtrat bestätigte diesen Beschluss am 27.04.2022, und die Änderung des Bebauungsplans wurde im Oktober 2022 abgeschlossen. Seither ist das Grundstück verkaufsbereit.
Aktueller Stand:
Trotz mehrfacher Nachfragen – zuletzt mit einer offiziellen Anfrage am 04.09.2023 – ist bis heute kein Fortschritt bei der Vermarktung des Grundstücks „Ryther Weg“ erkennbar. Dadurch verzögert sich die überfällige Modernisierung der Spielplätze „Netteweg“ und „Kringskamp“ weiter.
Forderungen der CDU Wegberg:
Die CDU Wegberg fordert die Verwaltung auf, zeitnah konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die
Modernisierung der Spielplätze „Netteweg“ und „Kringskamp“ voranzutreiben. Es ist inakzeptabel, dass mehr
als zwei Jahre nach der Verkaufsfreigabe des Grundstücks „Ryther Weg“ keine sichtbaren Fortschritte erzielt
wurden.
1. Die Modernisierung der Spielplätze „Netteweg“ und „Kringskamp“ ist schnellstmöglich voranzutreiben.
Ein entsprechendes Konzept ist der nächsten Sitzung des Fachausschusses vorzulegen.
2. Die Fertigstellung der Modernisierung beider Spielplätze soll bis Mitte 2025 erfolgen.
3. Der Verkauf des Grundstücks „Ryther Weg“ ist mit Nachdruck voranzutreiben, um die Finanzierung der
Maßnahmen sicherzustellen.
Begründung:
Der derzeitige Zustand der Spielplätze „Netteweg“ und „Kringskamp“ ist für die Bürgerinnen und Bürger sowie
insbesondere für die Kinder unzumutbar. Die Verzögerungen untergraben das Vertrauen in die
Handlungsfähigkeit der Stadt und missachten das Engagement, wie beispielsweise die Grünpatenschaft am
Spielplatz „Netteweg“. Eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen ist eine Frage der Verantwortung gegenüber
den Kindern und Familien in Wegberg-Harbeck.
Im Rahmen der weiteren Beratungen ist zudem das vorhandene Spielplatzentwicklungskonzept zu aktualisieren
und an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Beispielsweise sollten die Arbeiten an den Spielplätzen
im Gierenfeld bereits 2024 abgeschlossen werden, doch diese Maßnahmen stehen weiterhin aus.
Das neue Spielplatzentwicklungskonzept soll eine transparente und zuverlässige Planung für alle Ortschaften
und Spielplätze im Stadtgebiet ermöglichen sowie mit verbindlichen Zeitplanungen für die langfristige und
nachhaltige Verbesserung der städtischen Spielplätze sorgen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
die Vermarktung der Baugrundstücke in den neuen Baugebieten zu beschleunigen.
In den vergangenen Jahren haben wir in Wegberg mit der Entwicklung mehrerer Baugebiete den Rahmen geschaffen, um zusätzliche Bürgerinnen und Bürger für unser Stadtgebiet zu gewinnen. Neben dem aktuell in der Vermarktung befindlichen Baugebiet „Auf dem Kamp II in Arsbeck“ werden in naher Zukunft weitere Baugebiete erschlossen und zur Vermarktung bereit sein.
In der Vergangenheit wurde mit der Vermarktung der Baugebiete erst nach vollständigem Abschluss der Erschließungsmaßnahmen begonnen. Dies wurde damit begründet, dass zum Vermarktungszeitpunkt bereits alle Kosten der Erschließungsmaßnahme bekannt sein mussten, um mit dieser Kalkulationsgrundlage einen Verkaufspreis zu ermitteln. In der Realität wurde rückblickend betrachtet allerdings immer der aktuelle Marktpreis, orientiert am Bodenrichtwert, zur Preisermittlung herangezogen.
Eine deutlich frühere Vermarktung ist möglich und auch sinnvoll. Dieses Vorgehen lässt sich mit Blick auf andere Kommunen belegen. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte eine Vermarktung, wie in Nachbarkommunen, unmittelbar nach der Vermessung und Planerstellung der Grundstücke erfolgen.
Die Vorteile eines solchen Vorgehens sind unter anderem:
1. Frühere Planungssicherheit für Interessentinnen und Interessenten.
2. Absatzsicherheit der Stadt und damit verbundene frühere Möglichkeit, Bedarfe zu erkennen und entsprechend zu steuern. Ebenfalls die Möglichkeit, wenn notwendig, frühzeitig neue Erschließungsprojekte anzustoßen.
3. Baustart der Rohbauten nach Fertigstellung einer Baustraße, statt wie jetzt nach Fertigstellung der gesamten Erschließungsmaßnahme inklusive Straßen, Laternen und Straßenbepflanzung. In der Praxis sind Beschädigungen dieser Erschließungskomponenten nicht zu verhindern und daher der Regelfall.
4. Früherer Baubeginn, damit kürzere Belastung der Anwohner von Baugebieten.
5. Schnellerer Liquiditätszufluss, dadurch Verbesserung der liquiden Mittel der Stadt Wegberg und gegebenenfalls Zinserträgen oder Ersparnis von Zinskosten.
6. Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation durch die frühere Generierung von Steuereinnahmen und Aufteilung der Gemeinkosten.
Neben den vorab beschriebenen Argumenten gibt es zahlreiche weitere, die für das angestrebte Vorgehen sprechen. Wir sind überzeugt, mit dem eingereichten Vorschlag einen weiteren Grundstein in der Weiterentwicklung unserer Kommune als familienfreundliche Wohnstadt legen zu können.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
eine langfristige Nutzbarkeit des Skaterplatzes durch eine Verbesserung des Bodenbelags sicherzustellen.
Im Jahr 2022 wurde der neue Skaterplatz der Stadt Wegberg in Betrieb genommen. Bereits kurz nach Inbetriebnahme wurde in den Fachausschüssen über grobe Unebenheiten im Bodenbelag der Anlage berichtet. Diese Problematik ist auf die Verwendung von kleinteiligen Betonplatten zurückzuführen. Die teilweise hohen Kanten hindern die Besucher der Anlage an einer sachgerechten Nutzung und führen bei den Skatern zu einer erhöhten Sturzgefahr. Der Jahresbericht 2023 der Streetworkerin bestätigt die Problematik erneut. Die kleinteiligen Platten wurden bereits im Vorhinein von den Skatern und Mitgliedern unserer Fraktion in Frage gestellt.
Die Verwaltung möge in einem ersten Schritt darüber berichten, ob bereits Gespräche mit dem ausführenden Fachplaner über die Geeignetheit des Untergrunds für Skater geführt wurden und dabei gegebenenfalls bereits Planungen über Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Ebenfalls ist mit dem Fachplaner zu erörtern, ob Planungs- oder Ausführungsfehler nach dieser kurzen Zeit zu dem vorhandenen Schadensbild geführt haben.
Mit diesem Antrag soll die dauerhafte Nutzbarkeit der Anlage gewährleistet werden. Es soll insbesondere betrachtet werden, ob Ausbesserungsarbeiten möglich sind oder nur eine vollständige Erneuerung die dauerhafte Nutzbarkeit der Anlage sicherstellen kann. Hierbei ist auch über eine mögliche Beteiligung des ausführenden Fachplaners oder des ausführenden Unternehmens an den Änderungskosten zu berichten.
Die Skateranlage dient als Treffpunkt für viele Jugendliche und erfreut sich großer Beliebtheit. Durch die Erneuerung der Anlage hat die Stadt Wegberg eine attraktive Anlaufstelle und einen schönen Treffpunkt geschaffen. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte eine dauerhafte und langfristige, gefährdungsfreie Nutzung der Anlage durch geeignete Maßnahmen für alle handelnden Personen oberstes Ziel sein.
Bürgermeister Christian Pape
Fraktionen im Rat der Stadt Wegberg
Verwaltung der Stadt Wegberg
Presse
Haushaltsrede 2024 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pape,
sehr geehrte Frau Kämmerin Kühlen,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,
sehr geehrte Damen und Herren,
durch den vorzeitigen Rücktritt von Bürgermeister Michael Stock liegt neben den eigentlichen politischen Aufgaben ein durch intensiven Wahlkampf geprägtes Jahr 2023 hinter uns. Spätestens mit der heutigen Haushaltsberatung gilt es, wieder nach vorne zu schauen und mit allen Akteuren gemeinsam an einer erfolgreichen Zukunft für Wegberg zu arbeiten.
In einer Kommune bedeutet Zukunft, mit zielgerichteter und nachhaltiger Haushaltsplanung einen Handlungsspielraum zu schaffen, um die großen, vor uns liegenden Aufgaben gemeinsam mit Politik und Verwaltung zu meistern.
Unser großer Dank für die Aufbereitung des über 700 Seiten starken Haushaltsentwurfs gilt der Kämmerin Sonja Kühlen, Ihrer Mannschaft in der Kämmerei und Finanzwirtschaft sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.
Ebenfalls möchte ich heute nochmals die Gelegenheit nutzen und mich im Namen unserer Fraktion bei Frau Karneth und Herrn Thies sowie dem 1. stv. Bürgermeister Herrn Schmitz und der 2. stv. Bürgermeisterin Frau Dr. Broy zu bedanken. Sie haben in den vergangenen Monaten alles aufgefangen, was es in einer führungslosen Zeit in der Stadt Wegberg aufzufangen gab. Für Ihren Einsatz herzlichen Dank!
Wir bekommen mit der heute zu fassenden Entscheidung eine Haushaltssatzung vorgelegt, die aus unserer Sicht sehr wichtige Rahmenbedingungen berücksichtigt. Ein Haushalt, der keine Steuererhöhungen und damit zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet. Und das trotz eines unrealistischen Investitionsvolumens und einer seit Jahrzehnten nicht mehr dagewesenen Inflation sowie damit verbundenen Preissteigerungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir sind uns bewusst, dass die Tatsache gleichbleibender Grundsteuern bei dieser Planung in erster Linie auf die sehr guten Ergebnisse der vergangenen Jahre zurückzuführen ist. Diese guten Ergebnisse und die vorhandene Ausgleichsrücklage sind auch darauf zurückzuführen, dass lange geplante und notwendige Investitionen nicht getätigt wurden.
Wir sind sehr zufrieden, dass wir im vergangenen Jahr mit allen Fraktionen einen zielführenden und aus unserer Sicht sehr wichtigen Antrag zur gezielten Abarbeitung der pflichtigen Unterhaltungsrückstände im Straßen- und Kanalvermögen auf den Weg gebracht haben. Die notwendigen zusätzlichen Stellen werden mit diesem Haushalt geschaffen, und damit stellen wir die Verwaltung nun in die Pflicht, in diesem Bereich zu liefern.
Trotzdem sind wir zuversichtlich, dass der kommunale Anteil der Einkommenssteuer, von dem die Stadt Wegberg partizipiert, auch aufgrund der guten Tarifabschlüsse in der Wirtschaft in den nächsten Jahren für steigende kommunale Einnahmen sorgen wird. Auch die Gewerbesteuer als Ertragskomponente kann unserer Ansicht nach in den nächsten Jahren durch eine zielgerichtete Ansiedlung der richtigen Unternehmen im Gewerbegebiet Rath-Anhoven weiter gesteigert werden. Im Bereich Wirtschaftsförderung und Unternehmerfreundlichkeit sehen wir großen Nachholbedarf. Daher haben wir Ende des vergangenen Jahres bereits die Zertifizierung als mittelstandsorientierte Verwaltung mit einem Antrag auf den Weg gebracht. Wir sehen damit die große Chance, messbare und verbindliche Standards für die Unterstützung bereits angesiedelter und interessierter neuer Unternehmen zu schaffen und von den Kontakten eines großen Netzwerkes zu profitieren.
Auch die Ausgaben werden durch hohe Tarifabschlüsse und die Aufstockung des Personals weiter steigen. Ebenfalls werden die leider in den letzten Jahren nicht getätigten Investitionen zu einer höheren Belastung durch Abschreibungen führen. Hier ist es aus Sicht unserer Fraktion wichtig, die geplanten Maßnahmen möglichst investiv auszugestalten und die Abschreibungszeiten genau wie in anderen Kommunen der tatsächlichen Nutzungsdauer anzupassen und damit die jährliche Belastung unserer Stadt zu verringern.
Unter dem Strich stellen diese Rahmenbedingungen den Bürgermeister, die Verwaltung und die Politik vor eine große Aufgabe: durch kluge und nachhaltige Entscheidungen weiter kommunale Kostenbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Wegberg zu verhindern.
In den vergangenen Monaten wurde seitens einiger Fraktionen immer wieder der Ruf laut, ins Haushaltssicherungskonzept zurückzukehren. Aus unserer Sicht sollen wir mit aller Kraft gemeinsam versuchen, diesen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Sparen ist auch ohne HSK möglich. Wir müssen uns hier auf einen gemeinsamen Weg machen. Wir sind alle eingeladen, konkrete Sparvorschläge durch Anträge einzubringen. Alternativ ist auch ein allgemeiner Antrag möglich, der die Verwaltung beauftragt, Einsparpotentiale zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen. Durch diese Herangehensweise wird keine zusätzliche Bürokratie produziert, und wir haben als Wegberger Politik das Heft des Handels selber in der Hand.
Hier möchte ich gerne den erfolgreichen Unternehmer Henry Ford zitieren: „Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.“
Sollte es demnach sinnvolle Sparansätze geben, sollten wir diese identifizieren und dafür Sorge tragen, dass notwendige Einsparungen auch erfolgen.
Der geplante Haushalt umfasst in diesem Jahr ein nie dagewesenes Investitionsvolumen von über 30 Mio. Euro. Hinzu kommen Ermächtigungsübertragungen aus bereits laufenden Projekten aus dem Jahr 2023 von 8,4 Mio. Euro. Demnach sind Gesamtinvestitionen von rd. 40 Mio. Euro geplant. Im besten Jahr 2023 hat die Verwaltung nach aktuellem Stand rd. 12,1 Mio. Euro umgesetzt. Diese Fehlplanung muss unserer Ansicht nach für den nächsten Haushalt 2025 endlich abgestellt werden. Dieser Hinweis erfolgt leider schon seit Jahren, und die Investitionen steigen und steigen.
Weiterhin stellen wir regelmäßig eine überproportionale hohe Abweichung bei den Personalkosten zwischen Planung und Jahresergebnis fest. Hier weichen wir beim letzten vorliegenden Abschluss 2022 rund 17% - 2,7 Mio. Euro ab. Die großen nicht zutreffenden Investitionsplanung und auch direkten konsumtiven Kosten, z.B. für Personal, führen seit vielen Jahren dazu, dass die negative Planung durch einen positiven Abschluss überlagert wird. Bei den vorgenannten Themen sehen wir nur zwei Ansätze, die bedeutend abweichen. Mit weiteren Zahlen möchte ich Sie nicht weiter langweilen, denn das Problem wiederholt sich leider in vielen Bereichen. Bei einer finanzstarken Kommune fallen diese hohen Abweichungen nicht weiter ins Gewicht. In unserem Fall hängt von dieser unzureichenden Planung leider immer wieder ab, ob wir über Steuererhöhungen diskutieren oder diese sogar umgesetzt werden. Wir müssen hier besser werden!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pape,
die Bürgerinnen und Bürger unserer Mühlenstadt haben Ihnen mit dem eindeutigen Wahlergebnis einen großen Vertrauensvorschuss geschenkt. Dazu möchten wir Ihnen an dieser Stelle nochmals gratulieren. Dieser Vertrauensvorschuss geht mit großen Erwartungen einher. Nach unserem Austausch ist mir klar, dass Sie sich dieser Verantwortung auch bewusst sind.
In Ihrem Wahlkampf haben Sie uns eine attraktive Mühlenstadt Wegberg skizziert. Zur Attraktivität gehört gerade für junge Familien neben dem kommunalen Angebot auch erträgliche Kosten- und Gebührenbelastungen. Wir liegen in Wegberg bei den meisten Kosten und Gebühren an der Spitze im Kreis Heinsberg.
Nur durch eine passgenaue Haushaltsplanung wird es uns unter den schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich sein, genau abzuschätzen, mit welchen Gebühren und Steuern wir die Bürgerinnen und Bürger zukünftig belasten müssen. Zudem können wir durch eine optimale Planung einschätzen, welche Mittel uns für die Weiterentwicklung unserer Stadt zur Verfügung stehen. Weiterhin schieben wir bei den Jahresabschlussarbeiten seit einigen Jahren unvollständige Bilanzwerte beim Kanal- und Straßenvermögen vor uns her. Hier gilt weiterhin ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfers. Auch die hier zu ermittelnden Bilanzwerte haben große Aussagekraft zur aktuellen Vermögenssituation unserer Stadt. Wir setzen große Hoffnung in Sie, dass Sie das Thema Haushaltsplanung und auch Jahresabschlusserstellung mit der notwendigen Priorität versehen, es zur Chefsache machen und durch Führung schaffen, die aus unserer Sicht unzureichende Planung in Zukunft passgenauer zu erarbeiten.
Die Finanzen sind für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für die Politik sicherlich kein Thema, das Begeisterung auslöst. Die Finanzplanung ist jedoch die Basis und stellt den Handlungsspielraum einer Kommune dar. Wir haben versucht, durch gezielte Anträge in den vergangenen Jahren an einer Verbesserung der Aufstellungsstruktur des Haushaltes mitzuarbeiten. Die Anträge wurden fast alle einstimmig politisch entschieden. Setzen Sie diese Anträge konsequent um, arbeiten Sie mit der Kämmerin und den Fachbereichsleitern an einem guten Haushalt für 2025. Zu einer Verbesserung müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen, damit die Kämmerin ein stimmiges und möglichst genaues Zahlenwerk zusammentragen kann.
Neben den pflichtigen Aufgaben stehen mit dem Ausbau der OGS und Investitionen im Bereich Klimaschutz große Ausgaben und Maßnahmen auf der Agenda. Hier gilt es durch ein weitsichtiges OGS System nicht Immobilienvermögen zu schaffen, das nicht benötigt wird. Vielmehr ist es aus Sicht der CDU-Fraktion sinnvoll, durch flexible und multifunktionale Raumkonzepte einen optimalen und möglichst mit geringen Kosten verbundenen Rahmen zur Betreuung unserer Kinder zu schaffen.
Im Klimaschutz müssen wir ebenfalls dringend Fahrt aufnehmen. Hier gilt es durch kluge und nachhaltige Investitionen auch die Wirtschaftlichkeit unserer Kommune weiter zu steigern. Neben dem positiven Klimaeffekt schließt es sich hier nicht aus, Geld zu verdienen. Wir sind froh, dass wir hier nun mit allen Fraktionen in den Austausch gehen und versuchen einen gemeinsamen Weg und vor allem eine schnelle Weiterentwicklung voranzutreiben.
Nun nehme ich den Dreh nochmal zum Anfang. Der uns vorliegende Haushalt ist aus unserer Sicht planerisch „stark verbesserungswürdig“. Einen Beleg dafür wird uns der Jahresabschluss 2023 sicher erneut liefern. Diese Aufgabe haben wir vorab skizziert. Allerdings beinhaltet der Haushalt keine zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuererhöhungen. Wir werden dem Haushalt in der vorliegenden Form zustimmen, um der Verwaltung schnellstmöglichen Handlungsspielraum für die Weiterentwicklung unserer Mühlenstadt zu geben. Wir erwarten jedoch für die Haushaltsplanung 2025 eine klare Verbesserung der Genauigkeit der Planzahlen in allen notwendigen Bereichen.
Die CDU-Wegberg steht für eine attraktive Weiterentwicklung unserer Mühlenstadt bei möglichst konstanter Gebührenbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden unseren konstruktiven Beitrag leisten, damit sich Wegberg positiv weiterentwickelt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Bürgermeister
Freundliche Grüße
Thomas Cassel
Fraktionsvorsitzender der CDU-Wegberg
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
für den Bereich der Abwassergebühren eine detaillierte Kosten- und Finanzplanung zu erstellen, um eine Aussage über die mittelfristige Entwicklung der Wegberger Abwassergebühren zu ermöglichen.
In den vergangenen Wochen haben wir als Politik in den Ausschüssen die 10. Änderungssatzung für die Erhebung von Abwassergebühren beraten und werden diese voraussichtlich in der Ratssitzung am 19.12.2023 beschließen.
Seit Jahrzehnten plagen uns in Wegberg mittlerweile überproportional hohe Abwassergebühren, die regelmäßig mit geografischen Besonderheiten und der Notwendigkeit von zwei Kläranlagen erklärt werden. Die Abwassergebühren der Stadt Wegberg sind teilweise doppelt so hoch wie die Gebührensätze der Nachbarkommunen und landesweit in der Spitzengruppe. Weiterhin werden wir jedes Jahr mit der Verabschiedung der Gebührensatzung mit einem neuen Rekordwert konfrontiert. Da es sich um eine Umlage handelt, hat die Politik zu diesem Zeitpunkt keinen Einfluss auf die zu verabschiedenden Gebühren.
Aus diesem Grund sieht die CDU-Fraktion es als dringend notwendig an, auch für den Bereich Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren eine mittelfristige Finanzplanung für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu erstellen. Mit diesem neuen Instrument wird der Politik die Möglichkeit gegeben, die Entwicklung abzuschätzen und rechtzeitig notwendige Schritte einzuleiten.
Weiterhin ist es aus Sicht der CDU-Fraktion notwendig, die technischen und buchhalterischen Gegebenheiten von externer Seite zu durchleuchten und zu begutachten. Hier sollte Wert darauf gelegt werden, gemeinsam mit einem externen Partner auf eine mittelfristige deutliche Verbesserung der Abgabensituation hinzuwirken. In einem externen Gutachten sollen die Gründe für die exorbitant hohen Kosten in Wegberg ausführlich erläutert werden. Ebenfalls sollen konkrete Verbesserungs- und Einsparmaßnahmen mit konkreter Darstellung und Auswirkung auf die Gebührensatzung für Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren aufgeführt werden. Weiterhin soll bei der Begutachtung auch die Investitionstätigkeit der letzten 5 Jahre überprüft und deren Auswirkungen auf die Gebührenrechnung aufgeschlüsselt werden. Die Verwaltung soll mit diesem Antrag beauftragt werden, der Politik konkrete Vorschläge inklusive einer Kostenplanung für die Beauftragung einer externen Prüfungsgesellschaft vorzustellen. Der Rat oder Fachausschuss soll im Anschluss über die Beauftragung entscheiden.
Die aktuell fast jährliche Konfrontation mit steigenden Abwassergebühren kann aus Sicht der CDU-Fraktion nicht weiter hingenommen werden. Es muss Ziel von Stadt und Politik sein, gerade in diesem Bereich für eine mittelfristig deutliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger unserer Mühlenstadt zu sorgen.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
für die Stadt Wegberg eine Zertifizierung als „Mittelstandorientierte Verwaltung“ anzustreben, den Weg für einen Zertifizierungsprozess mit RAL Gütezeichen für „Mittelstandsorientierte Verwaltungen“ aufzuzeigen und den zuständigen Fachausschuss regelmäßig über den laufenden Prozess zu informieren.
Der Kommunale Wettbewerb nimmt zu. Die Kommunen stehen in direktem Konkurrenzkampf, den Mittelstand für ihre Kommune zu gewinnen oder zu halten. Diesen Prozess herbeizuführen und die damit verbundene Servicequalität zu halten, wird unserer Verwaltung einiges abverlangen.
Glücklicherweise gibt es Institutionen, die diesen Prozess unterstützen, Leitfäden anbieten und die Ziele einer Mittelstandsorientierten Verwaltung klar definieren. Nachbarkommunen wie die Stadt Mönchengladbach haben sich kürzlich ebenfalls auf den Weg gemacht und sind der Gütergemeinschaft Mittelstandsorientierter Verwaltungen beigetreten, um mittelfristig diese Zertifizierung zu erreichen und die Verwaltung auch prozessual zu optimieren.
Der damit verbundene Prozess sollte genutzt werden, um insbesondere Verbesserungen hinsichtlich Transparenz und Verfahrenslänge von Baugenehmigungsverfahren in den Fokus zu rücken. In einem ersten Schritt sollte vor der Beantragung der Mitgliedschaft eine Bestandsanalyse sowie ggf. erste Maßnahmenvorschläge vorgelegt werden. Insgesamt sollen eine verlässliche und transparente Prozessplanung mit Abschnittzielen sowie die insgesamt zeitliche Verkürzung des Baugenehmigungsverfahrens für KMU, auch gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Ansiedlungen in Uevekoven und Rath-Anhoven, erreicht werden. Über vorgenommene Analyse sowie ggf. ersten Maßnahmenvorschläge sowie den Prozess im Rahmen der Mitgliedschaft an sich ist im zuständigen städtischen Gremium regelmäßig zu berichten.
Kommunikationsstrukturen:
Auch die Einführung eines Lotsen, der nicht Teil der Sachbearbeitung ist, sollte berücksichtigt werden. Dieser soll das konkrete Anliegen in die richtige Struktur bzw. das richtige Verfahren bringen, um die sachgerechte und zielge richtete Bearbeitung des Anliegens zu ermöglichen. Weiterhin sollen auch Synergien und mögliche Umstrukturierungen hinsichtlich der Stadtentwicklungsgesellschaft Wegberg (SEWG) überprüft werden – insbesondere andere Städte und die dortigen Verzahnungen für Ansprachestrukturen sollen in den Blick genommen werden. Ziel muss es sein, Kommunikationsstrukturen für KMU verstärkt auf möglichst eine Person zu konzentrieren und somit ein attraktiver Ansiedlungs- und Entwicklungsstandort für Unternehmen zu werden.
Kosten:
Die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Verwaltung e.V. kostet 3.000 €. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft ist diese kostenlos. Im zweiten Jahr wird der halbe Mitgliedsbeitrag erhoben. Ab dem dritten Jahr ist der Mitgliedsbeitrag jährlich in voller Höhe zu entrichten. Die externe Überwachung im Rahmen der Mitgliedschaft verursacht Kosten in Höhe von 5.000 € zzgl. Reisekosten. Diese ist im ersten Jahr der Mitgliedschaft durchzuführen. Nach 24 Monaten ist eine erneute externe Überwachung notwendig. Im Anschluss erfolgt die Überwachung alle 36 Monate.
Wir glauben, mit dieser Mitgliedschaft einen Grundstein für eine noch serviceorientiertere Verwaltung legen zu können. Weiterhin werden wir von den Erfahrungen, dem regelmäßigen Austausch und den Best-Practice-Beispielen anderer Kommunen profitieren. Die fortlaufende Weiterentwicklung der Gütegemeinschaft wird zudem zeitnahe und vor allem relevante Änderungsprozesse aufzeigen und dadurch zeitnah und automatisch initiieren.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemaäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Veräußerung des ehemaligen geplanten Spielplatzes Ryther Weg als Baugrundstück?
Begründung:
In der Ausschusssitzung des Ausschusses Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften vom 15.06.2021 wurde seines des Ausschusses beschlossen, das ursprünglich als Spielplatz eingeplante Grundstück auf dem Ryther Weg, zu überplanen, als Baugrundstück zu erschließen und im Anschluss zu veräußern. Weiterhin sollten die Erträge aus der Veräußerung vor allem zur Ertüchtigung der nahegelegenen Spielplätze Netteweg und Kringskamp und weiterhin der übrigen im Stadtgebiet befindlichen Spielplätze verwendet werden.
Weiterhin besteht seitens der Nachbarschaft auf dem Netteweg eine Erklärung, den Spielplatz vorübergehend aber maximal bis zu Ertüchtigung zu pflegen. Daher bitten wir um eine Information, ob zu diesem Thema ein Kontakt mit der Nachbarschaft gehalten wird.
Bis zum heutigen Tage fehlen aus Sicht unserer Fraktion zu diesem Thema weitere Informationen und ein regelmäßiger Sachstandsbericht.
Daher bitten wir nun um Information zum aktuellen Verfahrensstand.
Zusätzlich bitten wir um Auskunft, wann mit einer Veräußerung bzw. Vermarktung des Grundstücks zu rechnen ist.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
in Rücksprache mit den Löschgruppen der freiwilligen Feuerwehren die Reinigung der Gemeinschaftsräume der Gerätehäuser in die Reinigungsrahmenplanung der Stadt Wegberg aufzunehmen.
Aktuell ist es so, dass einige Gerätehäuser von der für die Stadt Wegberg zuständigen Reinigungsfirma, einer regelmäßigen Reinigung unterzogen werden. Andere werden durch die Löschgruppen selber oder durch freiwillige Angehörige von Mitgliedern der Löschgruppe gereinigt. Die Fahrzeuge und Fahrzeughallen werden von den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr gereinigt.
Aus Sicht der CDU-Fraktion handelt es sich bei den Feuerwehrhäusern um Liegenschaften der Stadt Wegberg, die einer regelmäßigen Reinigung und Instandhaltung unterzogen werden sollen. Dadurch kann und soll u.a. eine Werterhaltung der städtischen Gebäude sichergestellt werden. Um eine Grundreinigung sicherzustellen, soll nach Auffassung unserer Fraktion eine regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsräume, wenn seitens der Löschgruppen gewünscht, durch ein beauftragtes Unternehmen erfolgen. Die Reinigung der Fahrzeuge und Fahrzeughalle soll weiterhin den Mitgliedern der Löschgruppen obliegen.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
die Vor- und Nachteile von verschiedenen Beteiligungsmodellen im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen gegenüberzustellen und dem zuständigen Fachausschuss vorzustellen.
Um Klimaneutralität zu erreichen, ist es wichtig, dass alle Akteure Beiträge leisten. Auch auf kommunaler Ebene gibt es hierzu Beispiele, wie Städte und Gemeinden mittels eigener Projekte im Bereich erneuerbare Energie einen nicht unerheblichen Beitrag zum Energiewende leisten. Neben dem vorab beschriebenen Beitrag zur Energiewende, gibt es bei solchen Projekten die Möglichkeit, attraktive Renditen für die Kommune zu erwirtschaften und somit einen Beitrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch langfristig konstante kommunale Abgaben zu ermöglichen. Weiterhin kann durch offene und transparente Kommunikation vor dem Hintergrund der beschriebenen indirekten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger eine deutlich höhere Akzeptanz als bei reinen privaten Investitionen in erneuerbare Energien erreicht werden. In der Ausschusssitzung des WBVL vom 25.08.2023 war ein parteiübergreifender Konsens, dass die Stadt Wegberg mit Nachdruck versuchen sollte, von den Erträgen der Energiegewinnung zu partizipieren. Dadurch soll ein direkter oder indirekter monetärer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger als direkt Betroffene, erzielt werden. Bei der langfristigen Planung von direkten oder indirekten Beteiligungsmodellen, sollten aus Sicht der CDU-Fraktion alle regenerativen Energiequellen (Biomasse, Photovoltaik und Windenergie) einbezogen werden.
In der WBVL Sitzung wurde seitens der Fraktionen der Wunsch geäußert, dass möglichst zeitnah mit diesem Prozess begonnen wird. Aus unserer Sicht ist es wichtig, unmittelbar mit der Aufbereitung von Vor- und Nachteilen der Beteiligungsmodelle zu beginnen und parallel dazu, die identifizierten Entwicklungsflächen zu sichern bzw. mit den Eigentümern oder auch Investoren, die diese Flächen bereits gesichert haben, in einen Austausch über optionale Nutzung und Beteiligungsmöglichkeiten zu treten.
Wir bitten, diesen Antrag schnellstmöglich im Fachausschuss zu behandeln und die aufgeführten Maßnahmen möglichst frühzeitig zu initiieren. Der Auftrag zur Aufbereitung der möglichen Beteiligungsmodelle wurde in der WBVL Ausschusssitzung bereits einstimmig beschlossen und als Auftrag an die Verwaltung gegeben.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemaäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
- Wie setzen sich die in der Stadt Wegberg erhobenen OGS-Beiträge zusammen?
- Welche Mittel aus dem allgemeinen Haushalt werden bisher ggf. für eine Senkung der OGS-Beiträge herangezogen?
- Mit welchem Gesamtbetrag würde der allgemeine Haushalt der Stadt Wegberg durch eine Beibehaltung der Geschwisterkindregelung belastet?
- Hat bei der erneuten Ausschreibung der OGS-Betreuung in 2023 ein allgemeiner Austausch zu Anforderungen und Vorgehen mit den Nachbarkommunen (Best Practice) stattgefunden?
- Welche Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden?
- Welche Auswirkungen hat/kann die aktuell zwischen dem Träger AWO und den Mitarbeitern öffentlich geführte Diskussion um nicht abgeschlossene neuen Arbeitsverträge zwischen den bisherigen Mitarbeitern des Vereins „Kooperativ spielend Lernen e.V“ und der AWO als neuem Arbeitgeber haben?
In den letzten Wochen wird im Kreis Heinsberg und unter den angehörigen Kommunen des Kreisjugendamtes eine große Diskussion über die bisherige Kostenübernahme für Geschwisterkinder durch das Kreisjugendamt geführt. Hierbei bemängeln die anderen angeschlossenen Kommunen, dass die Stadt Wegberg aufgrund der Umlageberechnung zum Kreisjugendamt hier rd. 26 % einzahlt, aber über 62 % dieser Mittel erstattet bekommt.
Weiterhin wird in den Medien regelmäßig aufgeführt, dass die OGS-Beiträge in Wegberg deutlich über den Beiträgen der anderen dem Kreisjugendamt angeschlossenen Kommunen liegen.
Nach unseren Recherchen stellt sich die Bandbreite der OGS-Beiträge in den Kommunen, die dem Kreisjugendamt angehören, für die OGS- Betreuung pro Kind wie folgt dar:
| Wassenberg | 25 bis 31 Euro |
| Wegberg | 34 bis 221 Euro |
| Übach-Palenberg | 20 bis 182 Euro |
| Gangelt | 25 bis 185 Euro |
| Selfkant | 25 bis 50 Euro |
| Waldfeucht | nicht ermittelbar |
Diese Auflistung zeigt, dass wir mit dem kürzlich neu abgeschlossenen OGS-Vertrag auch in diesem Bereich die mit Abstand teuerste Kommune sind. Uns ist bewusst, dass ein großer und auch notwendiger Kostenpunkt die deutlich gestiegenen Personalkosten des Betreuungspersonals darstellen. Diese Kostensteigerung wird die anderen Kommunen aus unserer Sicht, bei einer erneuten Ausschreibung der Betreuungsleistungen, ebenfalls ereilen.
Unserer Fraktion ist es aber gerade auch vor dem Hintergrund der politisch und auch öffentlich geführten Diskussion zu diesem Thema wichtig, eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Bei der öffentlichen Ausschreibung zu Beginn dieses Jahres hat die Stadt Wegberg zwei Angebote erhalten. Hierbei hat die Politik sich für das günstigste entschieden.
Daher bitten wir zur Schaffung einer Transparenz um möglichst detaillierte Stellungnahme zu den oben aufgeführten Fragen.
Frage 1:
Hier sollte die Stadt Wegberg versuchen, detailliert auf die Anforderungen und auch die unterschiedlichen Anforderungen der Ausschreibung und Betreuungsleistungen zwischen den Kreisjugendamt angehörigen Kommunen eingehen.
Frage 2:
Hier sollte dargestellt werden, welche allgemeinen Haushaltsmittel seitens der Stadt Wegberg und auch der anderen Kreisjugendamt angehörigen Kommunen als Transfer für die OGS-Beiträge aufgebracht werden.
Frage 3:
Wir bitten um eine Kalkulation, welche Auswirkung eine vollständige Übernahme der Beiträge für Geschwisterkinder, wie bisher durch das Kreisjugendamt geschehen, unter Berücksichtigung der zukünftig gedeckelten Erstattung in Höhe von 75,00 EUR pro Monat für die Stadt Wegberg hätte.
Frage 4:
Ist ein Austausch zu den OGS-Ausschreibungen mit Nachbarkommunen erfolgt? Welche Erkenntnisse hat man hierbei für die Ausschreibung und auch die zukünftige Ausrichtung der OGS gewinnen können?
Frage 5:
Das öffentlich bekannte Anschreiben der Mitarbeiter des Vereins „Kooperativ spielend lernen e.V.“ haben wir dieser Anfrage beigefügt. Wir bitten um Stellungnahme der Stadt Wegberg, welche Auswirkungen ein aufgrund der aktuell allgemein sehr hohen Nachfrage nach Betreuungskräften entstehender Verlust der Mitarbeiter für die AWO haben kann.
Bzw. welche Regress- oder Kündigungsmöglichkeiten die Stadt Wegberg für den Betreuungsvertrag hat, wenn aus den aus dem Schreiben ersichtlichen offenkundigen Risiken, nicht alle Betreuungsleistungen vertragsgemäß erfüllt werden können.
Die Stadt Wegberg ist nicht nur bei den Betreuungskosten eine der teuersten Kommunen im Kreis Heinsberg. Mit Hinblick auf die aktuell geführte Diskussion zu den deutlich gestiegenen Kosten für die OGS-Betreuung ist es unserer Fraktion wichtig, dass jeder interessierte Bürger in Wegberg nachvollziehen kann, aus welchen Kosten und vor allem mit welchen Leistungen der zu erbringende Betreuungsbeitrag verbunden ist. Nur so schaffen wir es, Wegberg trotz hoher Kosten als attraktive Wohnstadt mit zufriedenen Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig weiterzuentwickeln.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
I. den Arbeitskreis „Bestattungsformen auf Wegberger Friedhöfen“ fortzuführen und einen mittel- bis langfristigen Friedhofsentwicklungsplan mit konkreten Maßnahmen und Umsetzungsdaten zu erarbeiten.
II. Haushaltsmittel für die Errichtung von Urnenstelen auf dem auf dem Merbecker Friedhof im Haushalt 2024 einzuplanen.
I. Arbeitskreis Bestattungsformen:
Im Jahr 2023 hat der Arbeitskreis „Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg“ zum ersten Mal getagt. Im Anschluss hat die Verwaltung in einer WBVL-Ausschusssitzung einige Entwicklungsmöglichkeiten auf den Wegberger Friedhöfen vorgestellt, die bei der Politik großen Anklang gefunden haben. Wir möchten nun den Arbeitskreis regelmäßig fortführen und damit eine mittel- bis langfristige Entwicklungsplanung mit Umsetzungsterminen auf den Wegberger Friedhöfen initiieren.
II. Haushaltsmittel Urnenstelen
Der kirchliche Ortsausschuss Merbeck hat ebenfalls über Bestattungsformen beraten und den Wunsch an uns herangetragen, in Merbeck auch die Bestattung in Urnenstelen anzubieten.
Aufgrund der starken Nachfrage auf den anderen Friedhöfen halten wir die Einrichtung solcher Urnenstelen in weiteren Ortsteilen für sinnvoll und unterstützen diese Überlegungen. Wir beantragen daher im Haushalt 2024 entsprechende Mittel für die Errichtung von Urnenstelen auf dem Merbecker Friedhof einzuplanen.
Die Entwicklung und Erschließung neuer Bestattungsformen ist eine wichtige Aufgabe unserer Kommunen. Die Nachfrage nach Erdbestattungen ist in den vergangenen Jahren weiter rückläufig. Aus Sicht unserer Fraktion ist es wichtig, dass wir perspektivisch in jedem Ortsteil unserer Stadt auch die Urnenbestattung in Kolumbarien oder Urnenstelen anbieten. Der Friedhof ist gerade für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger eine zentraler Anlaufpunkt und eine Gedenkstätte für verloren Angehörige die den Anforderungen der Zeit regelmäßig angepasst werden muss. Aus diesem Grund sollte die Stadt Wegberg im Arbeitskreis einen „Friedhofsentwicklungsplan“ entwickeln, der erstens für die Bürgerinnen und Bürger langfristige Planungssicherheit schafft und für die regelmäßige Haushaltsplanung entsprechende Mittel planbar macht.
Weiterhin führt die Verlagerung von Erdbestattung in Kolumbarien und Urnenstelen auf mittel- bis langfristige Sicht zur Einsparung von Pflegeaufwand durch den Bauhof und damit zu einer nicht unerheblichen Kostenreduzierung bei gleichzeitiger Erfüllung der Nachfrage unserer Bürgerinnen und Bürger.
In der Ausschusssitzung des KUVT vom 09.05.2023 wurde der Zustand der städtischen Straßen erläutert und das städtische Straßen- und Wegekonzept vorgestellt. Laut der Darstellung gibt es hier einen nicht unerheblichen Sanierungsstau von ca. 12,5 Mio EUR.
Die personelle Situation lasse laut Aussage der Verwaltung ein maximales Sanierungsvolumen von rd. 900 TEUR pro Jahr zu. Dies führt aus Sicht unserer Fraktion dazu, dass der Sanierungsstau nicht abgearbeitet wird, sondern sich in den nächsten Jahren drastisch aufbaut. Hierdurch entstehen weitere nicht abschätzbare investive aber auch konsumtive Kosten.
Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion, die gesamte Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro zu vergeben. Hierbei würde alle delegierbaren Bauherrenaufgaben, wie die Strukturierung, die Kosten- und Terminüberwachung und regelmäßige Sachstandsberichte durch den externen Dienstleister übernommen. Die Fachabteilung der Stadtverwaltung würde entlastet und auch zeitaufwendige Arbeiten wie das Protokollieren der Team- und Baubesprechungen könnten durch das Projektsteuerungsbüro übernommen werden.
Zusätzlich zur Problematik, dass die Kosten überproportional steigen werden, hat die damalige Landesregierung im Jahr 2022 beschlossen, die Anlieger von Straßenbaubeiträgen befristet bis 31.12.2026 freizustellen. Vor dem Hintergrund des großen Sanierungsstaus in Verbindung mit der befristeten Beitragsfreistellung für Bürgerinnen und Bürger und der damit verbundenen enormen Entlastung der betroffenen Wegbergerinnen und Wegberger, sollte die Beseitigung des Sanierungsstaus unserer Straßen aus unserer Sicht Priorität haben. Wir bitten daher um zeitnahe Bearbeitung und Behandlung unseres Antrages im zuständigen Fachausschuss und im Rat der Stadt Wegberg um die beantragte Beseitigung des Sanierungsstaus bis Ende 2026 in Verbindung mit der Beitragsbefreiung unserer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein umfassendes und nachhaltiges Mobilitätskonzept für unser gesamtes Stadtgebiet zu erstellen.
Dieses Mobilitätskonzept soll über einen üblichen Verkehrsentwicklungsplan hinaus gehen und damit alle Verkehrsmittel von Autos, Nutzfahrzeugen über Linienbusse, die Bahn bis hin zum Radverkehr und Fußgänger miteinbeziehen und somit die gesamte Wegberger Mobilität entwickeln. Eine clevere Weiterentwicklung unserer Mobilität ist dabei zwingend notwendig. Nur durch zusätzliche Emissionsminderungen auch in diesem Bereich, können wir unserer Verantwortung und unseren Zielen im Kampf gegen den Klimawandel gerecht werden. Das Konzept ist auch aus rein praktischen, sowie wirtschaftlichen Gründen für die Zukunft von großer Bedeutung.
Der deutsche Verkehr hat sich immer mehr hin zum Individualverkehr entwickelt. Das bedeutet, dass die Zahl der Autos immer mehr gewachsen ist und gleichzeitig die Zahl der Insassen pro Fahrt immer weiter sinkt. Das führt selbst in unserer ländlichen Region mittlerweile zu oft zu vollen Straßen und zu oft zu viel zu wenigen Parkplätzen. Natürlich können wir als ländliche Stadt nicht auf den PKW verzichten, allerdings bietet insbesondere die hervorragende Anbindung an das Schienennetz, sowie der ausreichende Platz für Radwege eine besondere Chance, um unsere Mobilität deutlich intelligenter und damit zukunftssicherer auszurichten.
Wir stellen uns vor, dass dieses Konzept in mehreren Phasen erstellt wird, sodass sicher gestellt ist, dass das Ziel dieses Projekts auch wirklich erreicht ist. Wir wollen nicht alleine die Infrastruktur betrachten, sondern Mobilität für die Zukunft ausrichten, sprich beispielsweise den Individualverkehr mit dem öffentlichen Nahverkehr neu vernetzen, oder auch alternativen Antriebstechniken eine Chance geben. Damit soll unsere Infrastruktur entlastet, Geld und Emissionen eingespart, sowie die alltäglichen Wege für jeden Wegberger Bürger und jede Wegberger Bürgerin angenehmer gestalten werden.
Dabei kann auch die Erstellung eines Verkehrsmodells sehr hilfreich sein. Dieses ermöglicht digital, Veränderungen zu simulieren und somit Auswirkungen potenzieller Maßnahmen zu erkennen, bevor diese umgesetzt werden.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass dieses Konzept unter starker Beteiligung der Wegberger Bürgerinnen und Bürger oder auch Institutionen, wie dem KlimaTisch Wegberg e.V. und dem ADFC erstellt wird. Dafür könnten beispielsweise Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten oder Bürgerforen geeignete Mittel sein.
Wir sind uns sicher, dass wir durch die Erstellung und anschließende Umsetzung dieses Konzepts, die Wegberger Weichen nicht nur sprichwörtlich in Richtung Zukunft stellen!
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Effizienzgebäude
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(Tilgungs-)Zuschuss
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Max Förderung je m2
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KfW-55
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15 %
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300 €/m2
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KfW-55 + EE-Paket
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17,5 %
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350 €/m2
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KfW-40
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20 %
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400 €/m2
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KfW-40 + EE-Paket
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22,5 %
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450 €/m2
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| Petra Otten | Marcus Johnen |
| Fraktionsvorsitzende | Parteivorsitzender |
| Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
| CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
| Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
| CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
| Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
| CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
| Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
| CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
| Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
| CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
| Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
| CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
| Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
| CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
| Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
| CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |